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XII.Förderung ganzjähriger Bautätigkeit (§ 2 EU Abs. 9)

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46Nach § 2 EU Abs. 9 ist anzustreben, die Aufträge so zu erteilen, dass die ganzjährige Bautätigkeit gefördert wird. Die Bestimmung enthält ein nicht bieterschützendes Gebot;32 es handelt sich um einen Programmsatz, eine bindende Verpflichtung oder ein Rechtsanspruch ergibt sich aus der Vorschrift nicht.33

§ 3 EU VOB/AArten der Vergabe

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder in der Innovationspartnerschaft.

1. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert.

2. Das nicht offene Verfahren ist ein Verfahren, bei dem der öffentliche Auftraggeber nach vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme eine beschränkte Anzahl von Unternehmen nach objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien auswählt (Teilnahmewettbewerb), die er zur Abgabe von Angeboten auffordert.

3. Das Verhandlungsverfahren ist ein Verfahren, bei dem sich der öffentliche Auftraggeber mit oder ohne Teilnahmewettbewerb an ausgewählte Unternehmen wendet, um mit einem oder mehreren dieser Unternehmen über die Angebote zu verhandeln.

4. Der wettbewerbliche Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge mit dem Ziel der Ermittlung und Festlegung der Mittel, mit denen die Bedürfnisse des öffentlichen Auftraggebers am besten erfüllt werden können.

5. Die Innovationspartnerschaft ist ein Verfahren zur Entwicklung innovativer, noch nicht auf dem Markt verfügbarer Bauleistungen und zum anschließenden Erwerb der daraus hervorgehenden Leistungen.

Übersicht Rn.
A. Allgemeines 1–7
I. Anwendbarkeit 1, 2
II. Zitierweise 3
III. Überblick 4, 5
IV. Fehlende Rechtssicherheit und Anwenderfreundlichkeit 6, 7
B. Definition der Vergabearten und ihre Merkmale 8–60
I. Das offene Verfahren, § 3 EU Satz 1 Nr. 1 VOB/A 8–16
1. Charakteristik 8
2. Europaweite, öffentliche Bekanntmachung 9
3. Öffnungstermin, Angebotswertung, Verhandlungsverbot 10–13
4. Anwendungsbereich des offenen Verfahrens, Dokumentationspflicht 14–16
II. Das nicht offene Verfahren, § 3 EU Satz 1 Nr. 2 VOB/A 17–39
1. Charakteristik 17–19
2. Objektive, transparente und nichtdiskriminierende Kriterien 20–24
3. Europaweite, öffentliche Bekanntgabe 25–36
a) Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb 25–34
aa) Öffentliche Auftragsbekanntmachung 26–33
bb) Vorinformation 34
b) Inhalt der Vorinformation 35, 36
4. Subzentrale Auftraggeber 37
5. Öffnungstermin, Angebotswertung, Verhandlungsverbot 38
6. Anwendungsbereich des nicht offenen Verfahrens, Dokumentationspflicht 39
III. Verhandlungsverfahren, § 3 EU Satz 1 Nr. 3 VOB/A 40–49
1. Charakteristik 40–45
2. Europaweite, öffentliche Bekanntmachung 46
3. Anwendungsbereich des Verhandlungsverfahrens, Dokumentationspflicht 47–49
IV. Der Wettbewerbliche Dialog, § 3 EU Satz 1 Nr. 4 VOB/A 50–54
1. Charakteristik 50–52
2. Europaweite, öffentliche Bekanntgabe 53
3. Anwendungsbereich des wettbewerblichen Dialoges, Dokumentationspflicht 54
V. Innovationspartnerschaft, § 3 EU Satz 1 Nr. 5 VOB/A 55–60
1. Charakteristik 55–58
2. Europaweite, öffentliche Bekanntgabe 59
3. Anwendungsbereich der Innovationspartnerschaft 60
C. Rechtsschutz 61–64
I. Primärrechtsschutz 61, 62
II. Sekundärrechtsschutz 63, 64
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