Читать книгу Praxiskommentar VOB - Teile A und B - Susanne Roth - Страница 431
V.Äußerste Dringlichkeit der Leistung aus zwingenden Gründen, § 3a EU Abs. 3 Nr. 4 VOB/A
Оглавление61§ 3a EU Abs. 3 Nr. 4 VOB/A setzt Art. 32 Abs. 2 lit. c RL 2014/24/EU um und entspricht der Regelung des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV. Im Vergleich zur Vorgängerregelung (§ 3 EG Abs. 5 Nr. 4 VOB/A) sind die Anforderungen im Zuge der Vergaberechtsreform 2016 durch die Formulierung „äußerst“ noch weiter verschärft worden.90 Dieser Ausnahmetatbestand greift nur, wenn die folgenden drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: