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III.Ablauf des Teilnahmewettbewerbs

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11Durch die öffentliche Bekanntmachung oder alternativ die Vorinformation als Aufruf zum Wettbewerb (§§ 12 Abs. 3, Abs. 2 EU, 12a EU VOB/A, siehe auch Kommentierung zu § 3 EU VOB/A Rn. 25 ff.) im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union wird zunächst maximale Publizität geschaffen, wobei der Wettbewerb auf die Möglichkeit beschränkt wird, Teilnahmeanträge abzugeben, § 3b EU Abs. 2, 3 und 4, jeweils Nr. 1 Satz 2 sowie Abs. 5 Nr. 2 Satz 2VOB/A. Mit dem Teilnahmeantrag haben die interessierten Unternehmen die vom Auftraggeber geforderten Informationen zur Ermittlung der Teilnehmer am Wettbewerb (Eignung, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen10) zu übermitteln, § 3b EU Abs. 2, 3 und 4, jeweils Nr. 1 Satz 3 und Abs. 5 Nr. 2 Satz 3VOB/A.

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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