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B.Entstehungsgeschichte

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4Der Normgeber hat bei der Neuregelung der VOB/A darauf gesetzt, alle drei Abschnitte eigenständig zu formulieren, um die Handhabung zu vereinfachen. Insofern hat er den Wortlaut des § 4 VOB/A lediglich wiederholt. Ausgetauscht wurde konsequenterweise „Bauleistungen“ durch „Bauaufträge“, was in einer Linie mit § 1 EU VOB/A steht und statt „Auftraggeber“ heißt es hier „öffentlicher Auftraggeber“.

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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