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IV.Lieferkettenmanagement und –überwachungssystem (§ 6a EU Nr. 3d VOB/A)
Оглавление32§ 6a EU Nr. 3d VOB/A bezieht sich auf Lieferkettenmanagement- und -überwachungssysteme. Sofern eins von beiden für die Vertragserfüllung von Bedeutung ist, kann der Auftraggeber für die Eignungsprüfung Angaben darüber verlangen, welche Systeme den Bewerbern zur Verfügung stehen.