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I.Inhalt und Ablauf des Präqualifikationsverfahrens

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3Die Möglichkeit einer sogenannten Präqualifikation wurde mit der Neufassung der VOB/A 2006 für Auftragsvergaben im Baubereich eingeführt. Dabei handelt es sich um eine vorgelagerte, allgemeine, auftragsunabhängige Eignungsprüfung, die sich an den in § 6 VOB/A bzw. § 6 EU VOB/A definierten Anforderungen orientiert und sowohl für Auftraggeber als auch Bieter den mit einer Eignungsprüfung verbundenen Aufwand und die Kosten reduzieren soll. Die Präqualifizierung wird als Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17065 für die Bauwirtschaft verstanden.

4Zu diesem Zweck wurde am 20. Juni 2005 der Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen gegründet (www.pq-verein.de), der seitdem ein Präqualifikationssystem für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge in Deutschland eingeführt hat und betreut. Dabei ist er an die Leitlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens vom 23.9.2016, gebunden.1

5Im Einzelnen läuft das Präqualifikationsverfahren wie folgt ab: Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Leitlinie fallen, können nach Ihrer Wahl bei einer der fünf ausgewählten und beauftragten Präqualifizierungsstellen in Deutschland ihre Präqualifikation beantragen. Bei den Präqualifizierungsstellen handelt es sich um fachlich kompetente, unabhängige private Stellen, die entsprechend den Vorgaben der Leitlinie zunächst die Vollständigkeit und formelle Richtigkeit des Antrags überprüfen und anschließend die eigentliche Präqualifikationsprüfung anhand der in Anlage 1 der Leitlinie aufgeführten Kriterien in den in Anlage 2 aufgeführten Leistungsbereichen durchführen. Nach Abschluss des Verfahrens entscheidet die Stelle darüber, ob der Antrag abgelehnt bzw. die Präqualifikation erteilt, aufrecht erhalten, erweitert, eingeschränkt oder gestrichen wird. Im Falle der Erteilung der Zertifizierung wird das Unternehmen in die allgemein zugängliche, elektronische Liste der präqualifizierten Unternehmen eingetragen, die von dem Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt wird.

6Inhaltlich deckt die Präqualifikation die Eignungsnachweise und Ausschlusstatbestände nach den §§ 6a, 6a EU, 16 Absatz 2, 6e EU VOB/A ab, d. h. es ist sowohl die finanzielle und technische Leistungsfähigkeit in Form von Umsatzzahlen und Referenzen als auch das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und eine etwaige Selbstreinigung sowie die Zahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohnes enthalten. Informativ werden darüber hinaus etwaige Tariftreueerklärungen des Bundes oder der Länder und ein möglicher Nachweis der Eigenschaft als bevorzugter Bewerber nach der Richtlinie für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge aufgenommen.2

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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