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A.Allgemeines

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1In Umsetzung von Artikel 62 der Richtlinie 2014/24/EU gibt § 6c EU VOB/A öffentlichen Auftraggebern vor, welche Bescheinigungen sie verlangen dürfen, wenn sie im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die von den Bewerbern bzw. Bietern vorgenommenen Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements prüfen wollen. Die Regelung stellt eine Ergänzung zu § 6a EU Nr. 3c und Nr. 3f VOB/A dar, aus denen sich die Befugnis des Auftraggebers ergibt, überhaupt Nachweise zur Qualitätssicherung und zum Umweltmanagement zu verlangen.

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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