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15.Befristung mit und ohne Sachgrund

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Fallbeispiel:

Uta P., Leiterin der kommunalen Kindertagesstätte „Sonnenschein“ macht sich Gedanken über die Personalstruktur der nächsten Jahre. Einerseits ist da die Gruppenleiterin Anna S., die immer wieder davon spricht, sich beruflich verändern zu wollen, andererseits Kassandra L., die äußerst engagierte und bei Kindern und Eltern beliebte Berufspraktikantin, die bereits Bewerbungen schreibt. Wäre nicht viel an zeitraubendem Einstellungsaufwand gespart, wenn man diese beiden Umstände miteinander verknüpfen würde? Uta P. möchte Kassandra L. im Anschluss an ihre Ausbildung befristet für ein Jahr einstellen. Falls Anna S. die Einrichtung verlassen wird, wäre Ersatz für sie schon da. Aber reicht das als Befristungsgrund aus?

Arbeitsrecht für ErzieherInnen in 100 Stichworten

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