Читать книгу Arbeitsrecht für ErzieherInnen in 100 Stichworten - Tanja von Langen - Страница 34

Meine Kollegin hat einen befristeten Vertrag mit Sachgrund, ich habe einen ohne Sachgrund, ist das wirklich so wichtig?

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Ja. Für die Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrages gilt es, zwischen befristetem Arbeitsvertrag mit und ohne Sachgrund zu unterscheiden:

•Befristung mit Sachgrund

Der Gesetzgeber geht in § 14 Abs. 1 TzBfG davon aus, dass es grundsätzlich immer erforderlich ist, die Befristung zu begründen. In Absatz 2 sind Ausnahmen geregelt, nach denen auch eine sog. sachgrundlose Befristung zulässig sein kann. Für diese gelten jedoch andere strenge rechtliche Anforderungen (s. dazu unten).

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist auch zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. An einem Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsvertrages fehlt es, wenn der AN Daueraufgaben übertragen werden, die vom Stammpersonal wegen unzureichender Personalausstattung nicht erledigt werden können, so dass tatsächlich ein Dauerbedarf an der Arbeitsleistung der AN besteht (BAG, Urt. vom 17. 3. 2010 – 7 AZR 640/08). Ein solcher Sachgrund liegt nach § 14 Abs. 1 TzBfG insbesondere vor, wenn

a) der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,

b) die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang der AN in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,

c) die AN zur Vertretung einer anderen AN beschäftigt wird,

d) die Eigenart der Beschäftigung die Befristung rechtfertigt,

e) die Befristung zur Erprobung erfolgt,

f) in der Person der AN liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,

g) die AN aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind und sie entsprechend beschäftigt wird oder

h) die Befristung auf einem Vergleich beruht.

Bei den im Gesetz genannten Befristungsgründen handelt es sich lediglich um Regelbeispiele, die Aufzählung ist also nicht abschließend gemeint. Auch andere sachliche Gründe können die Befristungsvereinbarung rechtfertigen.

Allerdings sind die Fälle a) – c) sowie e) – g) von besonderer praktischer Bedeutung für Kindertageseinrichtungen und werden daher im Folgenden dargestellt:

Arbeitsrecht für ErzieherInnen in 100 Stichworten

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