Читать книгу Der NSU Prozess - Tanjev Schultz - Страница 128
Tag 110
Оглавление6. Mai 2014
Manfred Götzl, Richter. Herbert Diemer, Vertreter der Bundesanwaltschaft. Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl, Verteidiger von Beate Zschäpe. Doris Dierbach, Anwältin der Nebenklage.
(Am Vormittag, nach der Vernehmung eines Zeugen, bittet Zschäpes Anwalt Wolfgang Heer um eine Unterbrechung für seine Mandantin aus gesundheitlichen Gründen. Um 13.40 Uhr soll es weitergehen, doch Zschäpe ist nicht erschienen. Ein Wachtmeister sagt, sie lasse sich nicht vorführen. Wolfgang Heer ist ebenfalls nicht da.)
Verteidiger Stahl Der Kollege Heer ist bei Frau Zschäpe. Ich weiß es nicht, ob er weiß, dass die Verhandlung fortgesetzt wird. Vielleicht lässt sich der Kollege schnell durch einen Beamten informieren.
(Verteidiger Heer erscheint im Gerichtssaal.)
Götzl Sie sagten, sie sehe sich nicht in der Lage, nach oben zu kommen?
Verteidiger Heer Ich war bis vor fünf Minuten bei der Mandantin. Es hat sich nichts an ihrem Zustand geändert. Ihr ist übel, sie sieht sich nicht in der Lage, der Verhandlung zu folgen.
Götzl Sie weigert sich an der Hauptverhandlung zu erscheinen?
Verteidiger Heer Nein, Herr Vorsitzender, sie sieht sich nicht in der Lage, der Hauptverhandlung zu folgen.
Götzl Aus welchem Grund?
Verteidiger Heer Haben Sie mir eben zugehört? Wegen Übelkeit.
Verteidiger Stahl Das beanstande ich, wenn Sie jetzt die Hauptverhandlung fortsetzen. Die Details des Gesundheitszustands müssen hier nicht erörtert werden.
Götzl Es geht darum, ob die Angeklagte berechtigt oder unberechtigt nicht erschienen ist.
Verteidiger Stahl Ich nehme an, Sie befinden sich in einem Dilemma.
Götzl Ich befinde mich in keinem Dilemma.
Bundesanwalt Diemer Wenn sie verhandlungsfähig ist, sollten wir sie vorführen. Ich sehe keinen revisionssicheren Grund, ohne sie weiter zu verhandeln, wenn sie verhandlungsfähig ist.
Anwältin Dierbach Wir haben die Situation, dass sich die Angeklagte bisher nicht in verfahrensverschleppender Weise gezeigt hat. Ich rate dringend, mit dem Mittel der Vorführung erst dann zu arbeiten, wenn feststeht, dass sie sich ohne plausiblen Grund der Hauptverhandlung entzieht. Lieber soll sie sich bis morgen erholen, damit es dann weitergehen kann.
(Wieder wird unterbrochen. Anschließend gibt Götzl bekannt, es werde heute nicht zur Sache weiter verhandelt, sondern lediglich bekannt gegeben, dass ein Arzt die Angeklagte untersucht habe. Auslöser der Übelkeit, so habe sie ihm gesagt, sei eine Nachricht gewesen, die Beate Zschäpe vor Sitzungsbeginn erhalten habe. Über den Inhalt der Nachricht habe es keine Informationen gegeben.)