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Tag 71

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20. Dezember 2013

Manfred Götzl, Richter. Charlotte Erber, 91, frühere Nachbarin von Beate Zschäpe in der Frühlingsstraße in Zwickau, die durch den Brand ihr Zuhause verlor. Stefan Schmidt, Vertreter der Bundesanwaltschaft. Wolfgang Stahl, Verteidiger von Beate Zschäpe. Michael Kaiser, Verteidiger von André Eminger. Eberhard Reinecke, Anwalt der Nebenklage.

(Auf den Projektionswänden im Gerichtssaal ist das Bild eines Aufenthaltsraums in einem Altenheim in Zwickau zu sehen. Am Tisch sitzt eine alte, zerbrechlich wirkende Dame im Rollstuhl, die frühere Nachbarin von Beate Zschäpe, Charlotte Erber. Die 91-Jährige ist frisch onduliert, eine Pflegerin richtet ihr noch die Bluse. Daneben sitzt ein Polizist. Eine Kamera nimmt auf, was die Zeugin sagt, und überträgt es in den Gerichtssaal nach München.)

Götzl Der Polizist wird darauf achten, dass keine Einflussnahme auf die Zeugin erfolgt. Zunächst werde ich fragen, dann die Bundesanwaltschaft, dann die Verteidigung von Frau Zschäpe, dann die Nebenklage. Dann bitte ich um Schaltung nach Zwickau.

Verteidiger Kaiser Ich möchte darauf hinweisen, dass keinem der Nebenklagevertreter ein Fragerecht bei dieser Zeugin zusteht.

Götzl Die Nebenkläger werden sich wegen des Gesundheitszustands und des Alters der Zeugin sehr zurückhalten.

Verteidiger Kaiser Das muss aber …

Götzl (unterbricht unwirsch) Meinen Sie, das ist der richtige Zeitpunkt, um die Frau den Strapazen noch länger auszusetzen? Sie sitzt bereits in Zwickau. Dann hätten Sie das gestern klären müssen.

Verteidiger Kaiser Ich verzichte darauf, dass das jetzt geklärt wird.

Götzl Guten Morgen, Frau Erber.

Erber Guten Morgen.

Götzl Ich darf mich Ihnen zunächst vorstellen. Ich bin der Vorsitzende des 6. Strafsenats. Wie geht es Ihnen?

Erber Nicht so gut.

Götzl Können wir die Vernehmung durchführen?

Erber (haucht) Ja.

Götzl Sie sollen sehen, wie die Situation hier im Saal ist. Frau Erber, können Sie die Bilder erkennen? (Die Kamera nimmt den Gerichtssaal in München auf.)

Erber (flüstert) Ja. (Eine Helferin wiederholt das laut.)

Götzl Wie alt sind Sie, Frau Erber?

Erber 92.

Götzl Wann ist Ihr Geburtsdatum? Ist es der 12.8.1922? (Die Frau schaut stumm in die Kamera.)

Götzl Sie sind Rentnerin? Ist das zutreffend?

Erber Ja.

Götzl Wissen Sie Ihre Anschrift, unter der Sie wohnen?

Erber Weiß ich die?

Götzl Sagt Ihnen die Hegelstraße etwas?

Erber Kenn ich nicht.

Götzl Uns ist mitgeteilt worden, dass Sie in der Hegelstraße 3a in Zwickau leben sollen, ist das so?

Erber Die Anschrift weiß ich nicht.

Götzl Wir legen eine Pause ein. Schönen Dank zunächst. (Zum Gerichtssaal gewandt.) Es macht keinen Sinn, die Vernehmung fortzusetzen.

Staatsanwalt Schmidt Die Vernehmungsfähigkeit der Zeugin ist heute und wohl auch dauerhaft nicht gegeben. Bereits bei den Personalien kann sich die Zeugin nicht erinnern. Es ist keine wesentliche Besserung der Vernehmungsfähigkeit zu erwarten. Es gibt auch die Möglichkeit, das Vernehmungsprotokoll von Frau Erber zu verlesen.

Verteidiger Stahl Wir sind keine Sachverständigen, aber das konnte jeder sehen, dass die Vernehmung nicht möglich ist. Wir regen an, der Zeugin die weitere Belastung zu ersparen. Hier ist nicht die optimale Vernehmungssituation geschaffen worden. Für eine Dame diesen Alters ist eine Videovernehmung eine ungewöhnliche, außergewöhnliche Situation, mit der sie kaum umgehen kann. Der Sachverständige hat erklärt, dass eine Videovernehmung möglich sei. Er war guten Mutes, es gibt Phasen, wo die Befragung möglich ist. Heute ist das nicht gegeben.

Anwalt Reinecke Eine weitere Befragung zu einem anderen Zeitpunkt verbietet sich. Warum können Sie nicht schlicht auf die Vernehmung verzichten? Das ist bereits der Ansatz zur Körperverletzung, auf jeden Fall aber eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Wenn die Verteidigung noch etwas Anstand und Empathie hat, dann verzichtet die Verteidigung jetzt auf diese Zeugin. Die Aufklärungspflicht gebietet das nicht.

Verteidiger Stahl Ich empfinde es als eine Zumutung, als anstandslos bezeichnet zu werden.

Götzl Es geht um die Aufklärungspflicht. Es geht um Wahrnehmungen vor dem Brandgeschehen und die Folgen für Frau Erber. Die Kritik richtet sich auch gegen uns, habe ich das richtig verstanden?

Anwalt Reinecke Es war nicht erforderlich, diese Zeugin zu laden.

Götzl Man muss die Folgen für das Opfer aufklären. Deswegen haben wir einen Sachverständigen hingeschickt und das so schonend wie möglich gemacht. Rücksicht ist auch immer etwas ganz praktisch Faktisches. Die Zeugin sitzt noch und wartet. Wir können das später diskutieren.

Götzl (Richtung Kamera, die Bilder an das Altenheim Zwickau sendet) Frau Erber, wir werden die Vernehmung nicht fortsetzen. Frau Erber, ich darf mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Vielen Dank auch an die Mitwirkenden, die sich hier engagiert haben. Auf Wiedersehen.

Erber (haucht) Wiedersehen.

(Im Frühjahr 2015 ist Charlotte Erber gestorben. Sie wurde nicht noch einmal als Zeugin befragt.)

Götzl Sind für heute noch Anträge, Erklärungen? (Stille.) Dann darf ich Ihnen allen erholsame Feiertage wünschen. Die Sitzung ist für heute geschlossen und wird fortgesetzt am 8. Januar um 10.30 Uhr.

Der NSU Prozess

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