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IV. Die wichtigsten Handlungsgrundsätze der Polizei 1. Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

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Bei ihrer Arbeit muss die Polizei neben den Rechtsanwendungsregeln verschiedene Grundsätze beachten. Einer der wichtigsten Grundsätze ist die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Er ist in Art. 20 Abs. 3 GG enthalten und hat zwei Ausprägungen, nämlich zum einen den Vorrang des Gesetzes und zum anderen den Vorbehalt des Gesetzes. Vorrang des Gesetzes heißt, dass die Verwaltung und damit auch die Polizei an die bestehenden Gesetze gebunden sind, also gegen sie nicht verstoßen dürfen (Pflicht zum rechtmäßigen Handeln).97 Vorbehalt des Gesetzes bedeutet demgegenüber, dass Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung nicht ohne gesetzliche Ermächtigung erfolgen dürfen. Das gilt zumindest für alle Maßnahmen, die in die Rechte der Bürger eingreifen (vgl. in diesem Sinne § 1 Abs. 5 Satz 1 BbgPolG).98

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