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2. Generalklauseln und Spezialbefugnisse

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Hinsichtlich der Befugnisnormen, die der Polizei gestatten, zur Erfüllung ihrer Aufgaben bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, wird zwischen Generalklauseln und Spezialermächtigungen bzw. Standardmaßnahmen unterschieden.

Eingriffsrecht Brandenburg

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