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IV. Prozesshandlungen
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Unter Prozesshandlungen sind alle Handlungen der Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens oder des Gerichts zu verstehen, die den Prozessablauf gestalten oder bestimmen. Dabei liegt es auf der Hand, dass, je nachdem, ob die Prozesshandlungen von den Verfahrensbeteiligten oder von einem Gericht vorgenommen werden, erhebliche rechtliche Unterschiede bestehen.
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