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bb) Prozess- und Sachurteile

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Wenn das Gericht eine Klage schon wegen Fehlens einer Sachentscheidungsvoraussetzung (dazu Rn 71 ff) als unzulässig abweist, so bezeichnet man sein Urteil als Prozessurteil. Wenn es dagegen eine Entscheidung in der Sache trifft, handelt es sich um ein Sachurteil.

Verwaltungsprozessrecht

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