Читать книгу Handbuch Wirtschaftsstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 208

III. Das Lebensmittelstrafrecht im System des Strafrechts

Оглавление

38

Das Lebensmittelstrafrecht nimmt im System des Strafrechts grundsätzlich keine Sonderstellung ein. Hier gelten nach § 1 EGStGB alle Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB. Ferner sind die zum allgemeinen Strafrecht entwickelten allgemeinen Lehren wie die Regeln über Fahrlässigkeit, Garantenstellung, objektive Zurechnung und Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens sowie die Irrtumslehre anwendbar. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wird durch das OWiG bestimmt. Ferner können neben den §§ 58 ff. LFGB u.a. Strafvorschriften des StGB (Körperverletzung, Tötung, Betrug, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr etc.) einschlägig sein. Strafvorschriften des Lebensmittelstrafrechts finden sich außerhalb des LFGB auch in Nebengesetzen, so in § 7 Lebensmittelspezialitätengesetz und § 8 Milch- und Margarinegesetz sowie in einer Reihe von Rechtsverordnungen.[78]

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht

Подняться наверх