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V. Fazit

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Der Wirtschaftsausschuss nimmt eine oftmals (noch) unterschätzte Rolle in der Gremien-Struktur der Mitbestimmung ein. Als Hilfsorgan des (Gesamt-)Betriebsrats und Ergänzung des (mitbestimmten) Aufsichtsrats stellt er ein weiteres vom Arbeitgeber ordnungsgemäß zu beteiligendes Arbeitnehmervertretungsgremium dar. Dabei ist die Errichtung des Wirtschaftsausschusses durch das Gesetz verbindlich geregelt. Modifikationen dieses Prozesses sind nur sehr eingeschränkt möglich.

Beratungen im Wirtschaftsausschuss

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