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Vorwort

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Für Nicht-Arbeitsrechtler ist der Wirtschaftsausschuss des Betriebsrats ein Rätsel. Nur „Ausschuss“ zum Betriebsrat, ohne wirklich nachweisbaren wirtschaftlichen Sachverstand (dazu werden Berater hinzugezogen), eingebettet zwischen Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat und weiteren Beratungen im Betriebsrat, der dann wiederum oft eine Verhandlungsgruppe „ohne Abschlussmandat“ bildet, ja manchmal nachgelagert zu ausführlichen Beratungen in einem europäischen Betriebsrat.

Wir haben die aus unserer Sicht häufigsten praktischen Fragen zu Beratungen mit einem Wirtschaftsausschuss einmal zusammengefasst, aus Praktikersicht und ohne den Anspruch wissenschaftlicher „Revolutionen“. Die Autoren beraten dabei üblicherweise die Arbeitgeberseite, aber ohne einen fairen Blick auf die Rechtslage und ohne einen Willen zu Ausgleich und Einigung sind erfolgreiche Beratungen auch im Wirtschaftsausschuss nicht möglich, so dass Einseitigkeit nicht zu befürchten ist.

Die Herausgeber freuen sich auf Anregungen und Diskussionen mit unseren Lesern, auch bei Kritik.

Wir danken dem ganzen Team von Kliemt.Arbeitsrecht in München. Besonders danken wir unserer Lektorin Tanja Brücker von der dfv Mediengruppe für die schnelle Umsetzung zum 3. Jahrestag unserer Büroeröffnung in München.

München, den 15.12.2020Burkard Göpfert
Katja Giese
Beratungen im Wirtschaftsausschuss

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