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Kapitel 2 Besondere Beratungsgegenstände

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Übersicht

I. Einleitung

II. Wirtschaftliche Angelegenheiten i.S.v. § 106 BetrVG

1. Allgemeine Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und Unterrichtungspflicht des Unternehmers

2. Darstellung der Auswirkungen auf die Personalplanung

3. Wirtschaftliche Angelegenheiten i.S.v. § 106 BetrVG

III. Besondere Beratungsgegenstände

1. Vorbemerkung

2. Beratung mit dem Wirtschaftsausschuss in Krisenzeiten

a) Zur „wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens“ i.S.v. § 106 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG; insbesondere Validierung von Business-Plänen

b) Einführung von Kurzarbeit als „wirtschaftliche Angelegenheit“ i.S.v. § 106 BetrVG; insbesondere Kombination von Kurzarbeit und Qualifikation

c) Sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten in der Krise

3. Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung als „wirtschaftliche Angelegenheit“?

4. Die Personalplanung als „Lobby der zukünftigen Arbeitsplätze“

a) Zur Personalplanung im Zuge von „Industrie/Arbeit 4.0“

b) Verhältnis zu den §§ 92ff. und §§ 96ff., 97 Abs. 2 und §§ 111ff. BetrVG

IV. Sonderthema: Planungs-Sitzungen im deutschen (Teil-)Konzern und in der Matrix-Organisation

1. Das „Unternehmen“ als Anknüpfungspunkt

a) Der Wirtschaftsausschuss im Konzern

b) Der Wirtschaftsausschuss in der Matrix-Organisation

2. Die Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses im Konzern und in der Matrix-Organisation

a) Umfang und Reichweite der Beteiligungsrechte

b) Insbesondere: Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses abhängiger Unternehmen bei Informationsdefiziten

c) Haftung des Unternehmers bei Informationsdefiziten

V. Fazit

Beratungen im Wirtschaftsausschuss

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