Читать книгу Beratungen im Wirtschaftsausschuss - Burkard Göpfert, Heinz Jiranek - Страница 23
Kapitel 2 Besondere Beratungsgegenstände
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II. Wirtschaftliche Angelegenheiten i.S.v. § 106 BetrVG
1. Allgemeine Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und Unterrichtungspflicht des Unternehmers
2. Darstellung der Auswirkungen auf die Personalplanung
3. Wirtschaftliche Angelegenheiten i.S.v. § 106 BetrVG
III. Besondere Beratungsgegenstände
2. Beratung mit dem Wirtschaftsausschuss in Krisenzeiten
c) Sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten in der Krise
3. Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung als „wirtschaftliche Angelegenheit“?
4. Die Personalplanung als „Lobby der zukünftigen Arbeitsplätze“
a) Zur Personalplanung im Zuge von „Industrie/Arbeit 4.0“
b) Verhältnis zu den §§ 92ff. und §§ 96ff., 97 Abs. 2 und §§ 111ff. BetrVG
IV. Sonderthema: Planungs-Sitzungen im deutschen (Teil-)Konzern und in der Matrix-Organisation
1. Das „Unternehmen“ als Anknüpfungspunkt
a) Der Wirtschaftsausschuss im Konzern
b) Der Wirtschaftsausschuss in der Matrix-Organisation
2. Die Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses im Konzern und in der Matrix-Organisation
a) Umfang und Reichweite der Beteiligungsrechte
b) Insbesondere: Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses abhängiger Unternehmen bei Informationsdefiziten
c) Haftung des Unternehmers bei Informationsdefiziten
V. Fazit