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5. Prüfungsschema zum Schadensersatz, § 678

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I. Anspruchsvoraussetzungen
Unberechtigte GoA Angemaßte Eigen-GF, § 687 Abs. 2
1. Fremdes Geschäft 2. Fremdgeschäftsführungswille des Geschäftsführers; sonst §§ 687 Abs. 2, 678. 3. Ohne Auftrag 4. Übernahme widerspricht objektiv dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn; Ausnahme § 679 5. Übernahmeverschulden; beachte aber § 680 1. Fremdes Geschäft 2. Kenntnis des Geschäftsführers von der Fremdheit – positive Kenntnis erforderlich – sonst irrtümliche Eigengeschäftsführung, § 687 Abs. 1 mit Verweis auf §§ 812 ff., 823 ff. 3. Eigengeschäftsführungswille 4. Keine Berechtigung des Geschäftsführers zur Geschäftsführung
II. Forderungsrechte aus der GoA bzw. Eigengeschäftsführung 1. Schadensersatz, § 678 (kein Ausführungsverschulden nötig!) und außerdem: 2. Auskunft gem. §§ 687 Abs. 2, 681, 666 sowie 3. Herausgabe des Erlangten nach:
Bereicherungsrecht, vgl. § 684 S. 1; alternativ § 667 nur nach Genehmigung, vgl. § 684 S. 2, 683 S. 1 und 681. a) §§ 687 Abs. 2, 681, 667 b) dann aber Anspruch des Geschäftsführers nach §§ 687 Abs. 2 S. 2, 684 S. 1, 812 ff. (Rechtsfolgenverweis)
III. Keine Verjährung
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