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3.2.7 Die siebte Welle: Beziehung und therapeutische Interaktion
ОглавлениеDie Befassung mit Emotionen des Patienten rückte auch die Emotionen des Therapeuten in den Blick. Während in den Anfängen der VT ihr Vorgehen eher technischer und »objektiver« Art war, was ihr auch kritisch vorgehalten wurde, wurde bald auch empirisch gezeigt, dass Verhaltenstherapeuten mehr als psychoanalytische und mindestens gleichermaßen wie ihre gesprächstherapeutischen Kollegen bemüht sind, eine gute Beziehung zum Patienten aufzubauen (Sloane et al., 1975). Dies ist auch naheliegend, da Verhaltenstherapeuten oft große Anforderungen an ihre Patienten stellen, wie beispielsweise bei Expositionsübungen, denen diese sich nur stellen, wenn ein Vertrauen in den Therapeuten gegeben ist. Es gab daher in den verschiedenen Therapiekonzepten immer auch Hinweise auf die Bedeutung der therapeutischen Beziehung als notwendiger, wenn auch nicht hinreichender Faktor (Beck & Rush, 1980; Cohen, 1984). Empirische Untersuchungen zeigten zudem, dass sich verhaltenstherapeutische Techniken und die therapeutische Beziehungsgestaltung bezüglich der Therapiewirksamkeit ergänzen (Rector, Zuroff & Segal, 1999; Goldfried & Davila 2005; DeRubeis, Brotman & Gibbons, 2005; Swift & Derthick, 2013), wobei aber letztlich nicht geklärt ist, ob nicht eher die Art der vorliegenden Störung über die Beziehung und zugleich auch über das Therapieergebnis entscheidet (Swift, Callahan & Vollmer, 2011; Langhoff et al., 2008). Kennzeichnend für die Verhaltenstherapie ist, dass es nicht eine uniforme Art der Beziehungsgestaltung gibt, wie dies partiell für die Tiefenpsychologie oder Gesprächstherapie gilt. Stattdessen gilt das Konzept einer funktionalen Beziehungsgestaltung (Zimmer & Zimmer, 1992), die je nach Störungsbild und Persönlichkeit des Patienten durch den Therapeuten komplementär (Caspar, 1989) zu gestalten ist, also z. B. aktiv oder zurückhaltend, empathisch-verstehend oder strukturiert fordernd, schonend oder konfrontativ. Unabhängig von der therapeutischen Beziehung gilt in der Verhaltenstherapie, dass es Aufgabe des Therapeuten ist, ein »therapeutisches Arbeitsbündnis« herzustellen (Lammers, 2017).