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Urbaner Aufschwung unter den frühen Staufern (1125–1198)

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Mit dem Tod Kaiser Heinrichs V. 1125 konnte der bereits zehn Jahre zuvor ernannte Bischof Buggo/Burchard II. (gest. Dezember 1149), seine Herrschaft auch über seine Bischofsstadt antreten91. Zugleich wurden die Beziehungen zwischen Worms und den Staufern durch ihren zwischen 1115/16 und 1125 erfolgten Erwerb der Hochstiftsvogtei eng miteinander verbunden. Buggo trat in enge Beziehungen zu König Konrad III. (1138–1152), in dessen Gefolge er nachweisbar ist. Die Beziehungen der Wormser Bischöfe zum Königtum erreichten eine seit der Zeit Bischof Burchards nicht mehr gekannte Intensität92. Die Amtszeit Buggos war daneben durch Bemühungen um den Ausbau des Hochstiftes, die wichtige Gründung des Zisterzienserklosters Schönau (bei Heidelberg, ab 114293), das bald über sehr enge Beziehungen in die Kathedralstadt verfügte, sowie den Dombau als zentrales und monumentales Bauvorhaben gekennzeichnet. Der Errichtung eines weitgehend auf dem Burchardschen Grundriss erfolgten neuen Domes (Abb. 85 S. 742; Tafeln 6 und 17) ab etwa 1125/3094 kommt für die weitere Stadtentwicklung (und hierbei insbesondere der festeren Ausprägung der Wormser Stadtgemeinde bzw. der in ihr handlungsfähig agierenden ministerialischen Führungsgruppe) eine erhebliche Bedeutung zu. Der Bau vollzog sich in drei wesentlichen Schritten. Dabei sind ein erster Bauabschnitt (Chor, Querhaus, Vierungsturm, Osttürme und Ansatz des Langhauses) von ca. 1125/30 bis 1145, ein zweiter von 1160 bis 1170 (Errichtung des Langhauses, diese Zeitangaben können sich auf dendrochronologische Untersuchungen stützen) und ein dritter (ca. 1171 bis 1181, Westchor mit westlichem Kuppelturm; Obergeschosse der Rundtürme) zu unterscheiden. Der Dombau war gleich von Beginn an in starkem Umfang auch ein von führenden Laien bzw. von Personen aus dem Umfeld des Bischofs geprägtes und von diesen getragenes Gemeinschaftsunternehmen, wovon das um 1132 geschaffene, von dem der Ministerialität zuzurechnenden Münzer Adelbraht (Adelbraht monetarius) gestiftete Juliana-Relief bis heute ein höchst eindrucksvolles Zeugnis ablegt95.

In der Zeit Bischof Buggos gewinnen die Zeugenreihen der Bischofsurkunden an Aussagekraft, sodass wir von jetzt an die stärkere Rolle der Ministerialität erkennen können96. Als städtischer Funktionsträger tritt uns dabei in den Jahren 1140/41 bis 1166 der Stadtpräfekt (prefectus urbis) Graf Simon (wahrscheinlich von Saarbrücken) entgegen, über dessen konkrete Rechte und Position in der Stadt nichts Sicheres bekannt ist. Dauerhaft wichtig und von nun an bis um 1200 zu verfolgen ist die Reihe der ab 1127 belegten vicedomini, die offenbar unter anderem rechtsprechende Funktionen in der Stadt innehatten. Immer häufiger markieren Zöllner und Münzer in den Zeugenreihen den hohen Stellenwert der wirtschaftlichen Betätigung bischöflicher Dienstmannen, welche die ihnen übertragenen Aufgaben vermehrt zu städtischen Funktionen weiterentwickeln. Das erhebliche Gewicht der ökonomischen Elite innerhalb der Stadt wird auch durch eine erzählende Quelle belegt, die durch einen Augenzeugen überlieferte Beschreibung des Durchzuges französischer Kreuzfahrer und der Vorgänge bei ihrem Übersetzen über den Rhein Ende Juni 1147 (Zweiter Kreuzzug). Zunächst wurden die Kreuzfahrer nach dem zeitgenössischen Bericht »von Klerus und Volk der Stadt an den Feierlichkeiten zu Peter und Paul« (in sollemnitate Petri et Pauli), dem festlich begangenen und vermutlich mit Markt- und Handelsverkehr verbundenen Tag des Dompatrons (29.6.), freudig empfangen97. Während der folgenden Tage entwickelte sich lebhafter Verkehr mit den Stadtbürgern, der aber dann im Zuge des Übersetzens über den Rhein durch tätliche Auseinandersetzungen überschattet wurde. Die Kreuzfahrer lagerten auf der Worms gegenüberliegenden Rheinseite und wurden eine Zeit lang von den Wormsern mit dem Lebensnotwendigen versorgt. Im Zusammenhang mit Übergriffen der »überheblich« auftretenden Fremden auf die am Übersetzen beteiligten Wormser wird die spontane Bewaffnung der Bürger ebenso beschrieben wie die Mitwirkung offenkundig tonangebender reicher Kaufleute und Geldwechsler an den Verwicklungen. Vom Auftreten des bischöflichen Stadtherrn oder seines Personals in dieser anarchisch-außeralltäglichen Situation, die durch Verhandlungen zweier Abordnungen entschärft werden konnte, ist der Quelle nichts zu entnehmen98. In enger Wechselwirkung stand die Kreuzzugspropaganda mit einer dramatischen Hungersnot in weiten Teilen Mitteleuropas und mit Pogromen gegen Juden. Besonders wirkmächtig war das Auftreten des großen Reformmönches und Predigers Bernhard von Clairvaux, der nur wenige Monate vor dem Truppendurchzug des französischen Königs und seiner Kreuzfahrer, Anfang November 1146, von Mainz kommend vor einer unübersehbar großen Menschenmenge in Worms zum Kreuzzug gepredigt hatte. Seit der Mitte und der zweiten Hälfte des Jahres 1146 war es auch in Worms zu punktuellen Übergriffen auf Juden gekommen, wozu insbesondere das Auftreten des in äußerst populärer Weise einen offenen Judenhass predigenden, aus Frankreich nach Deutschland gekommenen Zisterziensermönches Radulf in Worms im selben Jahr beigetragen hat. Bernhard von Clairvaux hat diese Übergriffe scharf verurteilt. Nach hebräischen Quellen hätten sich die Juden einer Anzahl vor allem rheinischer Gemeinden seit dem Herbst des Jahres 1146 bis zum Abebben der Kreuzzugswelle durch die Flucht in »feste Burgen« in Sicherheit gebracht, wobei über die genauen Vorgänge in Bezug auf Worms vieles im Unklaren bleiben muss. Die Quellen zu den Ereignissen 1146/47 stehen in zeitlicher Nähe zur ersten bekannten Beschreibung der Stadt durch den arabischen Reisenden und Geographen Idrisi, der Worms um 1140 als »große, schöne und reiche Stadt am Rhein« beschrieben hat99.


Abb. 13: Juliana-Relief, nordöstlicher Vierungspfeiler Dom Worms, um 1130/32

Genau die im Jahr 1147 handelnd hervortretenden Geldwechsler sind es, die kurze Zeit später (1165) von König bzw. Kaiser Friedrich I. (1152–1190) in besonderer Weise privilegiert werden. Dem consorcium der später so genannten Münzerhausgenossen, einer Gemeinschaft der am Geldwechsel teilhabenden Personen, wurden auf seine »gerechten Bitten« hin wirtschaftliche und rechtliche Sonderrechte bestätigt, darunter ein eigener Gerichtsstand100. Barbarossa bekräftigt (vornehmlich aus fiskalischen Gründen und in dieser Form erstmals überhaupt) die Existenz und die Vorrechte einer wirtschaftlich und politisch exklusiven, in einem Nahverhältnis zum Herrscher und unter Führung eines Münzmeisters stehenden Gruppierung, die vermutlich von den im Hofrecht Bischof Burchards zu Beginn des 11. Jahrhundert genannten Fiskalinen herstammen. Bezeugt sind während der Regierungszeit Barbarossas königliche Münzprägungen, die zu Zeiten seines Aufenthaltes als Zeichen der aktiven Ausübung seiner Regalrechte angefertigt wurden. Die Münzen zeigen – in stilistisch großer Nähe zu den bischöflichen Münzen – mit dem drachenartigen Lindwurm und dem Schlüssel (in Ableitung vom Petrus-Patrozinium) die redenden Zeichen der Wormser Münzstätte. Die Aufgabe der Hausgenossen war es, den Münzmeister zu stellen und die Versorgung der Münzstätte mit Silber zu gewährleisten. Dafür hatten sie – neben den jüdischen Wechslern – das Monopol auf den Betrieb der Wechselbänke inne. Daneben gingen sie dem Metall- und Fernhandel nach. An die inhaltlich – wie gesehen – nicht gesicherten Bestimmungen des Diploms Heinrichs V. vom Jahr 1114 erinnert die Verfügung, der zufolge Münzer nicht in eine städtische Funktion (officium civitatis vel magistratum) gewählt werden dürfen. Damit wird eine von nun an lange Zeit bestehende, erst kurz vor 1500 formal aufgehobene Sondergemeinschaft innerhalb der Stadt bevorrechtet und eng an den Herrscher gebunden, so wie dies bereits 1157 mit der Bestätigung der Rechte der Wormser Juden in Handel und Geldverkehr durch Friedrich Barbarossa in ähnlicher Weise zu beobachten war101.

Die auffallend frühe Privilegierung der jüdischen Gemeinde, die sich von den Verheerungen des Kreuzzugspogroms von 1096 (jedenfalls soweit es die ökonomische Seite betrifft) offenbar einigermaßen rasch wieder erholen konnte, zieht die Frage nach der Stellung dieser religiösen Sondergruppe nach sich. Es erscheint denkbar, dass die Existenz einer herrscherlich anerkannten, eigenständigen Gemeinde mit den ausdrücklich zuerkannten Rechten auf die Regelung der inneren Angelegenheiten nicht ohne Vorbildwirkung für die Wormser Bürgerschaft und Ministerialität geblieben ist. Beide Gruppen, Juden und Münzer, haben sich das einträgliche, für die Stadt und die Reichsherrschaft gleichermaßen wichtige Münz- und Geldwesen untereinander aufgeteilt und besaßen eine herausgehobene Stellung im Gefüge der Stadt. Die beachtliche ökonomische Blüte des jüdischen Worms im Verlauf des von antijüdischen Aktionen weitgehend freien 12. Jahrhunderts findet ihren Ausdruck in der vor allem zwischen 1174 und 1213 zum Abschluss gelangten baulichen Neugestaltung des Gemeindemittelpunktes mit der Synagoge (1174/75) und dem 1185/86 gestifteten Ritualbad/Mikwe. Charakteristisch für das Beziehungsgefüge der Wormser Gemeinde ist ihre Einbindung in überörtliche Vernetzungen, wie sie vor allem unter den so genannten SCHUM-Städten (Speyer, Worms, Mainz) beobachtet werden kann. Enger wirtschaftlicher Verkehr, verwandtschaftlicher und religiös-geistiger Austausch der Gemeinden untereinander, Absprache bei Fragen der Rechtsprechung und in religiösen Belangen – dies sind mit dem Aufblühen der Speyerer Gemeinde seit ihrer bemerkenswerten Privilegierung durch den dortigen Bischof im Jahr 1084 und noch verstärkt durch die dort weitaus geringeren Folgen des Kreuzzugspogroms von 1096 wesentliche Kennzeichen der Gemeindeentwicklung in den drei jüdischen Zentren.

Doch zurück zur städtischen Führungsgruppe: Die Quellenüberlieferung gestattet uns in einem besonderen Fall, ein wenig mehr über die Position eines an der Politik und der Wirtschaft der Stadt gleichermaßen teilhabenden Mitglieds der Münzergenossenschaft und damit einer der führenden städtischen Familien auszusagen. Es handelt sich um den zwischen 1152 und 1182 urkundlich bezeugten Zöllner Werner. Er hatte als Zeuge einer großen Zahl königlicher und bischöflicher Rechtshandlungen beigewohnt, bevor er im Jahr 1160 selbst stärker in das Licht der Überlieferung getreten ist. Der vom ausstellenden Abt von Lorsch als honoratus et spectabilis vir gewürdigte Vertragspartner, ein Wormser Bürger, pachtete im Jahre 1160 vor zahlreichen und prominenten geistlichen wie weltlichen Zeugen einen offenbar größeren Teil des Lorscher Klosterhofes inmitten von Worms unweit der dem Klosterheiligen geweihten Nazariuskapelle gegen eine jährliche Abgabe102. Der Aufwand dieses vor Geistlichen (an ihrer Spitze Bischof Konrad und der Lorscher Abt), Wormser Bürgern und Lorscher Klosterministerialen beurkundeten Geschehens lässt auf eine von Umfang und Bedeutung her beachtliche Transaktion schließen. Dafür spricht auch, dass wir eine Identität zwischen diesem Besitzkomplex und dem noch etwa 60 Jahre später nach der Funktion Werners benannten festen, mit Sicherheit steinernen Haus (dictam ad Thelonarium) annehmen können, das vermutlich in den 1220er Jahren von den Vertretern der Stadt erworben und anschließend zum Rathaus der Stadt ausgebaut wurde. Ersichtlich wird hier die immer stärker exponiert hervortretende Rolle einzelner Angehöriger der städtischen Führungsgruppe. Werner ist zudem in dem um 1190 angelegten Lehensverzeichnis Graf Werners II. von Bolanden als Lehensträger des Grafen in Heuchelheim (bei Ludwigshafen) bezeugt, was einen Zugang zu der Frage nach den Lehensbindungen dieser Schicht und ihrer Beziehungen in das Wormser Umland ermöglicht103.

Von der Stabilisierung der bischöflichen Herrschaft seit der Zeit Buggos profitierten auch die Wormser Kollegiatstifte sowie die Frauengemeinschaft von Nonnenmünster, für die um 1140/41 außerordentlich intensive Bemühungen um innere Reformen, Verbesserungen ihres Besitzstandes und eine neue Absicherung ihrer Rechte zu beobachten sind, Anstrengungen, die treffend als »Neuordnungswelle« charakterisiert wurden (Friedmann)104. Im Zusammenhang mit diesen bischöflichen Erneuerungsbestrebungen lassen sich die ersten Indizien für eine räumliche Verfestigung bzw. Abgrenzung der vier innerstädtischen Pfarreibezirke (St. Johannes, St. Magnus, St. Rupertus, St. Lampert) ausmachen, die sich bis spätestens um 1200 zu eigenständigen Faktoren der Stadtentwicklung mit einem eigenen Platz in der Stadtverfassung entwickelt haben und die als Ausdruck der Mehrzelligkeit der mittelalterlichen Bischofsstadt angesehen werden können105.

Die bischöfliche Stadtherrschaft wurde während der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts von zwei königsnahen und äußerst tatkräftigen Oberhirten wahrgenommen. Mit Konrad I. (1150–1171) und Konrad II. von Sternberg (1171/72–1192) 106, unter dem 1181 der Dombau mit dem Westchor (vgl. Tafel 6) abgeschlossen werden konnte, waren Bischöfe tätig, die sich in teilweise sehr enger Bindung an die Reichsherrschaft Friedrichs I. Barbarossa in hohem Maße in der Reichsverwaltung bzw. im Gefolge des Herrschers engagiert haben und deren Einwirkungsmöglichkeiten auf die städtischen Verhältnisse infolge dieser Rahmenbedingungen und damit langen Abwesenheitszeiten nur eingeschränkt zur Geltung kommen konnten. Gerade sie waren auf funktionsfähige Verhältnisse in der Stadt, deren wirtschaftliche Potenz und ein leistungsfähiges personelles Umfeld angewiesen, schon allein, um ihren aufwändigen Gastungs- und Gefolgschaftsverpflichtungen nachzukommen. Zudem war die Zeit Friedrich Barbarossas und Heinrichs VI., in der Worms eine Spitzenstellung in den nordalpinen Herrscheritineraren einnahm und die mit diplomatischen Missionen und Legatendiensten betrauten Wormser Bischöfe mit »jedes übliche Maß weit übersteigendem Einsatz« (Seibert) zu den engagiertesten Reichsbischöfen überhaupt gehört haben, die Region um Worms als »Kraftzentrum des Reiches« (Otto von Freising) höchsten Stellenwert besaß und in der die Besetzung der Wormser Stifte auf das Engste mit staufernahen Adelskreisen verflochten war, von einer faktischen Mit-Stadtherrschaft Friedrichs I. gekennzeichnet. Eingebettet war diese Konstellation in eine intensive Nutzung der regionalen Ressourcen im Dienst des Königtums107. Auch die personellen Kontakte zwischen bischöflicher und Reichsministerialität und das vorzügliche Verhältnis Konrads II. zur päpstlichen Kurie gehören in diesen Zusammenhang.

Auf die (zwiespältige) Wahl von Konrads II. Nachfolger, dem aus dem Niederrheingebiet stammenden Magister Heinrich von Maastricht (Anfang 1192–Ende Dezember 1195), nahm Kaiser Heinrich VI. starken Einfluss. Der Geistliche stand als dessen Kanzler und Stellvertreter in Italien in einem äußerst engen persönlichen Vertrauensverhältnis zum Herrscher und beherbergte das königliche Gefolge bei gleich vier Reichs- und Hoftagen zwischen 1192 und 1195 in Worms. Die starke Zunahme der Bedeutung der Stadt im Herrscheritinerar ab 1192 hängt neben der traditionellen Stellung der Stadt im staufischen Herrschaftsgefüge sicherlich auch mit der engen persönlichen Verbindung des Staufers mit dem Oberhirten zusammen, dessen starkes Engagement im Reichsdienst durchaus Auswirkungen auf seine Rolle in seiner Bischofsstadt zeigen sollte.

Am Nikolaustag des Jahres 1195 ließ Heinrich VI. in Worms das Kreuz predigen, wobei der feierliche Hoftag, auf dem sich zahlreiche Adlige und Geistliche des süd- und westdeutschen Raumes zum Kreuzzug bereit fanden, außerdem im Zusammenhang mit dem Kultort des Heiligen am Wormser Dom im Zusammenhang steht, für den auch Heinrichs Gemahlin Konstanze durch Schenkungen tätig war. Immerhin hatte das Kreuzzugsunternehmen zu Ostern 1196 in Bari am zentralen Ort der Verehrung des Schutzpatrons der Pilger und Schiffsleute begonnen und wurde in Worms für das nordalpine Reich gleichsam noch einmal nachdrücklich vertieft und an gegebener Stelle erneuert. Heinrichs Nachfolger Lupold (von Scheinfeld) war nach seiner Wahl Anfang 1196 um die Aufrechterhaltung der engen Kontakte zur Reichsspitze bemüht, bis Heinrich VI. im September 1197 überraschend starb108.

Bischof und Herrscher als Mit-Stadtherren mussten aus eigenem herrschaftlich-ökonomischen Interesse an einem Fortgang der bemerkenswerten Blütezeit der Stadt interessiert sein, die sich in den alle Kräfte anspannenden und die organisierenden Kräfte fördernden christlichen wie jüdischen Großbauten der Stadt (Dom, Neubau der Synagoge um 1174/75 etc.) manifestierte und unterstützten die Stadtentwicklung sowie das Wirtschafts- und Marktleben maßgeblich. Der Dombau band vor allem nach ca. 1160 alle Kräfte und führte auch zu einem Rückzug Bischof Konrads aus der Reichspolitik109. Die mit einer Reliquienübertragung aus dem Hochaltar in das Langhaus verbundene feierliche Gesamtweihe fand am 2. Mai 1181 statt, ein noch jahrhundertelang liturgisch herausgehobenes Datum in der Wormser Domkirche; eine gelegentlich behauptete Teilnahme Friedrich I. Barbarossas am Weiheakt kann dabei auf Grund des Herrscheritinerars ausgeschlossen werden110. Zur gleichen Zeit – und dies spiegelt über das zeitliche Zusammenfallen hinaus auch die Wechselwirkungen zwischen den gewaltigen Dombauanstrengungen und der äußerst dynamischen Verfassungsentwicklung wider – existierten erste festere Formen einer stadtbürgerlichen Mitsprache an der Spitze von Gerichtswesen und Verwaltung der Kathedralstadt (s.u.).

1192 fand der Dombauherr Konrad II. in dem dem heiligen Laurentius geweihten Westchor, symbolträchtig neben Burchard, dem Erbauer des ersten Domes, seine letzte Ruhestätte111. Während seines Episkopats nahm auch die Entwicklung der städtischen Verfassung einen bemerkenswerten Fortgang. Am Ende der Zeugenreihe einer Urkunde eben dieses Bischofs Konrad aus dem Jahr 1180 findet sich die erste Erwähnung eines 40-köpfigen Friedensgerichts (quadraginta judices), das zusammen mit einer Reihe von Geistlichen und elf namentlich aufgeführten Laien eine Übereinkunft zwischen dem Abt von Gorze und dem Pfarrer von Pfeddersheim bei Worms, Sitz eines Priorats der lothringischen Benediktinerabei, hinsichtlich der Zehntrechte vor Ort fixiert112 hat. Bei diesem von nun an bis zur Reform der Ratswahl im Jahr 1233 an der Spitze der Stadtgemeinde stehenden Kreis handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um ein aus dem bischöflichen Gerichtsgremium bzw. Schöffenkolleg hervorgegangenes, mit Fragen der Rechtsprechung und Beratung des Stadtherrn betrautes Organ. Die Frage nach Vorbildern und Hintergründen ist nicht leicht zu beantworten, zumal die wichtigste Quelle zu den Kompetenzen – abgesehen von der übersehenen Aufnahme in die in diesem Punkt emendierte inschriftliche Fassung des Barbarossadiploms von 1184 (s.u.) – des zum nächsten Mal erst wieder 1198 nachweisbaren Gremiums, der Stadtfrieden Barbarossas für Worms von angeblich 1156, eine der Legitimation des Wirkens des Richtergremiums dienende, wohl kurz nach 1200/1208 angefertigte Fälschung ist113. Auch das Auftreten des Gremiums im Zusammenhang mit einer die Stadt gar nicht direkt betreffenden Rechtsfrage 1180 ist bei der Bewertung zu beachten; seine Funktionen dürfen sicher nicht allein auf das städtische Rechtsleben allein bezogen werden. Wertet man das Diplom von 1156, dem in der späteren Chronistik und dem Rechtsleben der Stadt erhebliche Bedeutung zukommt und das in den folgenden Jahrhunderten als eine Art Grundgesetz der Stadtverfassung angesehen wurde114, unter der Annahme aus, dass die beschriebenen Funktionen zumindest dem Stand der Zeit um 1200 entsprechen, dann finden sich für die Richter vor allem strafrechtliche Kompetenzbereiche.

Ohne den Zufallsbeleg überzubewerten, kann man aus der Nennung eines noch relativ neuen Organs an der Spitze der Gerichtsgemeinschaft der Stadt im Jahr 1180 doch schließen, dass es in der Barbarossazeit zu einer Fortentwicklung der stadtbürgerlichen Verhältnisse gekommen ist. Die sich erweiternden Handlungsspielräume und Tätigkeitsfelder eines festen Richterverbandes im Umfeld des Stadtherrn können zum einen mit wachsenden Aufgaben in der aufblühenden Stadt und dem zunehmend komplexeren Zusammenleben der Bewohner samt der großen Gemeinschaftsleistung des Dombaus erklärt werden; zum anderen weisen sie auf die stärkere Notwendigkeit der Absicherung der formalen Bischofsherrschaft in Zeiten einer starken Beanspruchung der Oberhirten durch den Reichsdienst hin. Auf den erhöhten Bedarf nach breiter legitimierten Organen der Friedenssicherung in einem präzise räumlich beschriebenen Bereich weisen die auf die Ahndung von Kapitalverbrechen abzielenden strafrechtlichen Bestimmungen hin. Wichtig erscheint neben der Bezeichnung der Rechtsgrundlage des Stadtrechts (secundum iura civitatis) auch der Hinweis auf die Zusammensetzung des 40-köpfigen Gremiums (12 Ministerialen, 28 burgenses). Belege dafür, dass Barbarossa diesen Kreis der Richter in irgendeiner Weise privilegiert haben könnte, fehlen, was für seine allmähliche Entwicklung aus bestehenden Gerichtsfunktionen heraus sprechen dürfte.

Einblicke in die Folgen des zunehmend selbstständigen und selbstbewussten Handelns des Verbandes der führenden Familien und damit in erstmalig sichtbare Konflikte mit der (Dom-)Geistlichkeit gewährt ein vom Hofgericht Friedrich Barbarossas 1182 entschiedener Streitfall. Es ging dabei um die umstrittene Verpflichtung von Dienstpersonal des Domkapitels, Abgaben und Steuern zu entrichten. Offenkundig hatten die Wormser Bürger (an der Spitze ihrer Delegation wird hier der bereits erwähnte Zöllner Werner mit seinem Bruder Giselbert genannt) die dem König in Worms zustehenden Einkünfte (collectas) auch von solchen Personen erhoben115. Die ebenfalls in anderen, ähnlichen Fällen dieser Art formulierte Entscheidung Barbarossas ging dahin, dass lediglich die nicht im Handel tätigen Dienstleute des Kapitels von der Abgabe befreit sein sollten, womit die Existenz einer Gruppe von als Kaufleute (publici mercatores) tätigen Dienstleuten (ministri) bezeugt wird. Die auf Initiative der Wormser Geistlichkeit zu Stande gekommene Entscheidung des Hofgerichts belegt das ökonomische Gewicht der Geistlichkeit, welche über ein eigenes Reservoir an Handeltreibenden und mit dem Marktleben verbundenen Personen verfügt hat. Zugleich zeigt die Quelle, wie stark die führende Gruppe der Wormser Laien an der Finanzierung des Aufenthalts der Herrscher beteiligt war. In der ursprünglich auftragsweisen Erhebung von Abgaben bzw. Steuern für das Reich (collectae) durch stadtbürgerliche Steuereinnehmer könnte auch die Geburtsstunde eigener kommunaler Einnahmen gelegen haben, die man indirekt aus der Quelle ablesen kann. Vielleicht handelt es sich bei den umschriebenen Verpflichtungen schon um Vorformen städtischer Steuern etwa für die Aufrechterhaltung und Erweiterung der Stadtbefestigung. Der Streit verweist erstmals auf die seit dem ersten Viertel des 13. Jahrhunderts virulent werdenden Konflikte um die geistlichen Sonderrechte, die bis dahin noch überhaupt keine erkennbare Rolle gespielt haben.

Im Januar 1184 wurde dann in Straßburg von Kaiser Friedrich I. zu Gunsten der Wormser Bürger (ad favorem civium Vvormatiensium) eine Urkunde ausgestellt, welche die engen Beziehungen des Reichsoberhauptes zur Stadt Worms in besonderer Weise dokumentiert und die für das Rechtsleben der Stadt von grundlegender Bedeutung geworden ist.

Es handelt sich um ein kurz nach der Erteilung ähnlicher Freiheiten an die Speyerer Bürger (1182) ausgestelltes Diplom mit der Bestätigung und gezielten Erweiterung der Rechte der Bewohner von Worms. Geregelt werden unter anderem das Erbfolgerecht von Ehegatten, die Scheidungsgewalt des Vogtes, die Befreiung von der Sterbefallabgabe, die Aufhebung der Todfallabgabe (houbitreht) in Gestalt von Besthaupt bzw. Bestkleid und vor allem die Abschaffung des Kopfzinses. Die stadtgeschichtliche Forschung hat in den vergangenen Jahren immer wieder die exzeptionelle Stellung der Urkunde für den Prozess der Erlangung bürgerlicher Freiheitsrechte bzw. ihrer wichtigsten Voraussetzung, die Angleichung des Rechtsstatus der Bewohner der Stadt und die wirtschaftliche Förderung der Bürgerschaft, herausgestellt. Die zuvor durchgeführte Rechtshandlung wird ausdrücklich als auf Ersuchen (peticio) des Bischofs und führender Domgeistlicher bezeichnet und konnte somit einvernehmlich zwischen allen Beteiligten vollzogen werden. Das Diplom bestätigt zunächst die zugleich rechtlichen und ökonomischen Vergünstigungen aus den Privilegierungen der Jahre 1074 und 1114, wobei die Liste der abgabenfreien Zollstätten hier um Nimwegen und Duisburg erweitert wird116. Darüber hinaus bringt es den Prozess der fortschreitenden Rechtsverbesserung der Wormser Stadtbewohner insofern zu einem Abschluss, als der jährlich zu leistende Kopfzins, das letzte Zeichen verbliebener persönlicher Abhängigkeit, beseitigt wird. Damit erlangen wesentliche Teile der städtischen Bevölkerung die volle persönliche Freiheit; zugleich werden damit wichtige wirtschaftliche Hemmnisse beseitigt. Die Ausstellung und anschließende inschriftliche Anbringung der Urkunde am Nordportal des Domes – nach Speyerer und Mainzer Vorbild – sind für die weitere Stadtentwicklung zentrale Ereignisse, denen – wie Rüdiger Fuchs 1991 zutreffend betont hat – »von allen Betroffenen in Worms eine außerordentliche Bedeutung beigemessen wurde«117.


Tafel 5 (Karte 4): Bauphasen der inneren Stadtmauer. Entwurf M. Grünewald, Kartographie St. Weber, Stadtvermessungsamt Worms


Tafel 6: Dom St. Peter, von Westen, vor bzw. um 1181


Tafel 7: Stift St. Paulus, Westfassade, um 1235


Tafel 8a: Siegel König Heinrichs V. an einem Diplom für die Bürger von Worms, 1112


Tafel 8b: Zeichnung des Stadtwappens im Kommissariatsprotokoll, 1715 (StadtA Wo Abt. 1 B Nr. 1219)


Tafel 8c: Stadtmauer im Bereich Nordanlage/Judengasse


Abb. 14: Diplom Kaiser Friedrichs I. für Worms, 1184 (StadtA Wo Abt. 1 A I Nr. 7)

Entscheidend für die Herausbildung von als stadtbürgerliche Vertretungsorgane auftretenden Gremien sind die traditionellen Mitwirkungsrechte und der Übereinstimmungsbedarf zwischen Bischof, Kaiser und führenden Ministerialenfamilien bzw. Kaufleuten und Stadtbürgern. Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang zunächst die Nennung und damit auch vermutliche Beteiligung bzw. Zustimmung des über eine Reihe von Jahren in den Zeugenreihen exponiert genannten vicedominus Burchard, der vielleicht als vom Bischof legitimierter Sprecher oder Vertreter der führenden Familien bzw. der Stadt anzusehen ist. Immerhin findet sich dieser unter den Personen genannt, die »Recht und Herrschaftsgewalt an den Wormser Bürgern innehaben« (ius et potestatem in cives Vvormatienses habere videbantur). Auch die Anbringung des Diploms am Portal der Kathedrale ist als Beleg für die ausgeprägte politische Mitsprache führender Vertreter der ministerialischen Familien und ihre Rückbindung in den kirchlich-sakralen Bereich anzusehen. In welch enger Verbindung diese Übereinstimmung mit der wirtschafts- und städtefördernden Politik des Wormser Bischofs Konrad II. steht, zeigt die Tatsache, dass auf ihn die Errichtung von Verkaufsständen (cramas) am Niedermarkt im südlichen Stadtbereich unweit der schon 1035 als Ziel von Fernverkehr genannten Pfauenpforte und damit in einer gewerblichen Intensivzone der Stadt zurückgeht118 – eine Maßnahme der direkten Wirtschaftsförderung, die das Einvernehmen und die Interessengemeinschaft der wirtschaftlichen und politisch-herrschaftlichen Führungsgruppen mit dem geistlichen Stadtherrn aufzeigt119.


Abb. 15: Nordportal des Wormser Domes, um 1181/84, Zustand heute

Das anhand der Barbarossaurkunde erkennbare Einvernehmen mit den führenden Familien und ihre politische Mitwirkung ist die Voraussetzung für die vermutlich unmittelbar darauf erfolgende inschriftliche Anbringung des Textes über dem Dom-Nordportal und einer weiteren, den Text kommentierenden Spruch- und Widmungsinschrift, die in Form einer fiktiven Rede in sieben Hexametern einen Lobpreis auf die Treue und politische Klugheit der Stadt ausspricht, »eine stark verklausulierte Deutung der engen Beziehung zwischen Reichsoberhaupt und Stadt Worms«120. Das Säulenportal wurde repräsentativ mit ebenso reicher wie qualitätvoller bauplastischer Ausstattung gestaltet sowie mit einem aufwändigen Kapitellgürtel und einem ornamentgerahmten Bogenfeld versehen. Obwohl Art und Ausmaß der nach der Urkundenausstellung und der mit ihr zusammenhängenden Anbringung der Metalltafel vollzogenen baulichen Veränderungen in der kunsthistorischen Forschung umstritten sind, kann von repräsentativen Neuerungen am gerade fertig gestellten Gotteshaus im Zusammenhang mit diesen Ereignissen ausgegangen werden. Es spricht alles dafür, dass die zeitliche Spanne zwischen der Herstellung der Tafel und der Ausstellung der Urkunde sehr kurz gewesen sein dürfte. Unumstritten sind die stilistische Nähe zu den zeitgleichen Portalen der Wormser Synagoge (vgl. Abb. 76, S. 667) und der wenige Wochen nach dem Dom geweihten Kirche des mit Worms eng verknüpften Kanonikerstifts Groß-Frankenthal121, Vorgänge, die zugleich die außerordentliche wirtschaftliche Leistungskraft von Stadt und Region, von jüdischer und christlicher Gemeinde in einer Phase des sozialen und ökonomischen Aufbruchs eindrucksvoll bezeugen.

Eine weitere wichtige Spur, die die Verflechtungen von Dombau und der Entwicklung der Stadtgemeinde augenfällig macht, nimmt ihren Ausgang von dem Text der erwähnten Widmungsinschrift im Bogenfeld des Nordportals. Ihr letzter Satz entspricht exakt der Umschrift des frühesten und gut drei Jahrhunderte verwendeten Wormser Stadtsiegels (TE SIT TVTA BONO WORMACIA PETRE PATRONO, Abb. 16). Toni Diederich hat dazu bemerkt: »Als Ausdruck städtischen Selbstbewußtseins am Ende des 12. Jahrhunderts kann das Wormser Stadtsiegel nicht hoch genug eingeschätzt werden«122. Es zeigt unter einem Kleeblattbogen den thronenden Petrus mit zwei Schlüsseln in der Rechten und einem geöffneten Buch in der Linken. Über dem Bogen erhebt sich ein von zwei Rundtürmen flankierter breiter Turm. Am rechten und linken Rand befinden sich jeweils hintereinander zwei Türme; mithin haben wir eine Kombination von profaner und sakraler Architektur vor uns. Bild und Umschrift verdeutlichen zweifelsfrei die zentrale Rolle des Stadtpatrons Petrus (»Unter dir, Petrus, seinem guten Patron, möge Worms sicher sein«, Schriftzug über dem Kleeblattbogen: »Stets wirst du, mein Volk, unter meinem Schild sicher sein«). Ganz bewusst steht der Dom als zentrales Gebäude und liturgisch-politischer Mittelpunkt der sich zugleich als Sakralgemeinde konstituierenden Stadtgemeinde im Zentrum der Aussage. Deutlich wird hier, wie sehr die Herausbildung der Stadtgemeinde von Vorbildern der heiligen Stadt, von der Öffentlichkeit und Legitimität stiftenden, für die kommunale Identität der Gemeinde zentralen christlichen Religion und Gemeinschaftsbildung abhängt und verwoben ist123.


Abb. 16: Wormser Stadtsiegel, gestochen um 1184, Abdruck 1505

Obwohl das Siegel der Stadt erst im Jahr 1198 erstmals erwähnt wird (s.u.) und der früheste bekannte Abdruck erst für 1249 überliefert ist124, kann – nicht zuletzt auf Grund plausibler stilgeschichtlicher Überlegungen von Diederich, der ein relativ hohes Alter annimmt – davon ausgegangen werden, dass es wohl in direktem Zusammenhang mit der Anbringung der Inschrift und der Ausstellung des Barbarossa-Diploms als äußeres Zeichen rechtlicher Handlungsfähigkeit und des Rückbezugs auf den Stadtpatron – somit kurz nach 1184 – gestochen wurde. Das zur ältesten Gruppe deutscher Städtesiegel gehörende Wormser Stück hat seinerseits ausgestrahlt, und zwar nach Straßburg, wo zum Jahr 1201 das mit der Schutzpatronin Maria geschmückte Siegel in ganz ähnlicher Anordnung erstmals belegt ist125.

Mit dem Auftreten eines in dieser Form neuartigen Friedensrichtergremiums (1180), der Anfertigung eines Stadtsiegels in engem Einvernehmen mit dem Bischof, der Fertigstellung der von nun an auch als gesamtstädtischer Mittelpunkt bestehenden Domkirche (1181) und dem für das bürgerliche Rechtsleben höchst wichtigen Diplom Barbarossas (1184) erreicht die in Symbiose mit Geistlichkeit und Kaiser dynamisch voranschreitende Stadtentwicklung im letzten Jahrzehnt der Herrschaft des Staufers eine neue Qualität.

Für die Jahre bis zum Beginn des Thronstreits sind keine weiteren Neuerungen im Bereich der Stadtverfassung und der Gemeindeentwicklung zu beobachten126. Mit dem Thronstreit zwischen Staufern und Welfen nach dem frühen Tod Kaiser Heinrichs VI. (September 1197) beginnt dann eine neue, sehr intensive Phase des deutlicher erkennbaren Auftretens städtisch-bürgerlicher Kräfte nach außen. Zu den bestimmenden Faktoren des herrschaftlichen Rahmens der Entwicklung gehört dabei der Übergang der Hochstiftsvogtei an den Halbbruder Barbarossas, Pfalzgraf Konrad I., um 1173/74127. In dem 1198 beginnenden Zeitabschnitt beschleunigt sich die Weiterentwicklung der Verfassungsverhältnisse in geradezu dramatischer Weise.

Geschichte der Stadt Worms

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