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Der mittelrheinische Städtebund von 1293

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Nach dem Tod Rudolfs von Habsburg wählten die Kurfürsten auf Betreiben Erzbischof Siegfrieds von Köln am 5. Mai 1292 den relativ machtlosen Grafen Adolf von Nassau zum König27. Dieser hatte nicht nur dem Kölner, sondern auch dem Mainzer Erzbischof umfängliche Wahlversprechen abgeben müssen28. Gegen die Stadt Mainz richtete sich die königliche Zusage, Erzbischof Gerhard von Eppstein bei der Inbesitznahme des Vermögens der in den 1280er aus der Stadt geflohenen Juden zu unterstützen. Da auch die Stadt Mainz Ansprüche darauf erhob, sah sie sich gezwungen, nach Verbündeten gegen Erzbischof und König zu suchen29. Am 12. August 1293 schloss sie mit Worms und Speyer auf unbestimmte Frist ein Bündnis, das für die Beziehungen dieser drei Städte für die kommenden Jahrhunderte bestimmend wurde30. Eine Stadt sollte demnach einem neuen König nur dann huldigen, wenn dieser sowohl ihre Privilegien als auch die ihrer Partnerstädte schriftlich bestätigt hatte31. In daraus erwachsenden Auseinandersetzungen zwischen einer Bundesstadt und dem König sollten die beiden anderen gemeinsam ihrem Verbündeten beistehen. Bundestreue ging also über Königstreue. Auch die Anerkennung eines neuen Bischofs wurde an die Privilegienbestätigung für die betreffende Gemeinde geknüpft. Verweigerte der Bischof diese und kam es darüber zum Konflikt, hatten die anderen Städte ihren bedrängten Partner zu unterstützen. Diese Regelung wurde sehr wahrscheinlich auf Betreiben der Wormser vereinbart, die gerade einen akuten Verfassungsstreit mit ihrem Bischof Eberhard von Strahlenberg austrugen32. Für den gegenseitigen Beistand gegen weitere Gegner – zu denken ist an die zahlreichen Adelsherrschaften des Umlands – sah der Vertragstext detaillierte Bestimmungen vor. So musste etwa die Anzeige eines Schädigers mit Ratsmehrheit und unter Eid erfolgen, gegen angezeigte Feinde wurde ein Embargo verhängt. Abschließend beschworen die Vertreter von Mainz, Worms und Speyer ihren Bund. Zukünftige Ratsleute in jeder Stadt hatten diesen Eid ebenso zu leisten. Diese Bestimmungen wurden grundlegend für die rheinischen Städtebünde des 14. Jahrhunderts, in deren Vertragstexte sie nahezu unverändert übernommen wurden. Der Bund von 1293 hatte sich zunächst aber in den Thronkämpfen und Kriegen des kommenden Jahrzehnts zu bewähren.

Schon bald begann Adolf von Nassau, sich aus der Umklammerung seiner Wähler zu lösen33. Seit 1297 betrieben die Kurfürsten seine Absetzung und traten in Kontakt zu dem bei der Wahl von 1292 übergangenen Sohn Rudolfs I., Herzog Albrecht von Österreich. Daraufhin nahm König Adolf Verhandlungen mit den Rheinstädten auf. Am 13. und 14. September 1297 erteilte er Speyer und Worms das Recht, nicht vor auswärtige Gerichte geladen werden zu dürfen34. Gleichzeitig schloss Adolf mit den beiden Städten ein Schutzbündnis35. Zwar erkannte er darin den Bund der Wormser und Speyerer mit den Mainzern an, doch gelang es ihm nicht, auch die dritte und mächtigste der mittelrheinischen Bundesstädte auf seine Seite zu ziehen. Dazu haben wohl auch Spannungen innerhalb des Dreistädtebundes beigetragen, auf die ein Passus im Vertragstext von 1297 hinweist. Darin versprach nämlich der König, der Stadt Mainz keine weiteren Privilegien zu verleihen, die er nicht auch den Bürgern von Worms und Speyer gewähren wollte36. In den Kämpfen mit Gegenkönig Albrecht, die mit dem Tod Adolfs in der Schlacht bei Göllheim am 2. Juli 1298 endeten, standen die Wormser und Speyerer auf der Seite des Nassauers, während die Mainzer den Habsburger unterstützten. Die 1293 so optimistisch verabredete gemeinsame Königspolitik war kläglich gescheitert. Doch kurz darauf kam es zum Bruch zwischen König Albrecht und seinen Unterstützern37. Am 14. Oktober 1300 beschlossen die vier Kurfürsten von Köln, Trier, Mainz und der Pfalz im »Hambacher Kurverein« eine erneute Königsabsetzung. Bei seinen Vorbereitungen auf die kommenden militärischen Auseinandersetzungen bemühte sich Albrecht I. um die Unterstützung der Rheinstädte38. Anfang Mai 1301 versprach er den Wormsern und Speyerern, keine Separatfrieden mit deren Feinden zu schließen39. Bei diesem Anlass amnestierte König Albrecht Mainz, Worms und Speyer von ihrem gemeinsamen Übergriff gegen Burg und Reichsstadt Gau-Odernheim40. Dabei handelte es sich offenbar um die erste gemeinsame Militäraktion des Städtebundes von 1293. Am 7. Mai 1301 proklamierte der König, dass alle seit dem Tod Kaiser Friedrichs II. neu eingerichteten Rheinzölle aufgehoben seien41. Mit dieser regelrechten Kriegserklärung an die rheinischen Kurfürsten zog er die Städte auf seine Seite. Im so genannten »Kurfürstenkrieg« hielten Mainz, Worms und Speyer vor allem die Truppen des Mainzer Erzbischofs in Schach und isolierten ihn von den übrigen Feinden42. Nacheinander konnte Albrecht I. bis Oktober 1302 den Pfalzgrafen und die Erzbischöfe von Mainz und Köln besiegen. Kurz darauf unterwarf sich der Trierer Erzbischof kampflos. Anders als 1298 hatten die drei mittelrheinischen Bundesstädte an einem Strang gezogen und gemeinsam Erfolge erzielt.


Karte 9: Herrschaftsräume am Mittelrhein um die Mitte des 14. Jahrhunderts

Die »außenpolitischen« Siege und Niederlagen dieser Zeit fanden für die Wormser Ratsfamilien auch in den innerstädtischen Verfassungskämpfen unmittelbar ihren Niederschlag. So konnte nach Abschluss des Städtebundes von 1293 in der Auseinandersetzung mit Bischof Eberhard ein günstiges Ergebnis erreicht werden (Zweite Rachtung von 1293). Nach dem Debakel von Göllheim 1298 musste der Rat auch gegenüber den Wormser Zünften nachgeben (Dritte Rachtung von 1300). Dem gemeinsamen Sieg im Kurfürstenkrieg folgte 1303 wiederum ein Erfolg gegen aufrührerische Ritterbürger in den Mauern der Stadt43.

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