Читать книгу Hochschulrecht - Группа авторов - Страница 33
5. Prüfungen
Оглавление105
Wenn bislang von Prüfungen die Rede war,[31] dann im Zusammenhang mit der Lehrfreiheit der Professoren. Tatsächlich gehört die Durchführung von Hochschulprüfungen zu den einfach-gesetzlich statuierten Pflichten und zugleich zu den grundrechtlich geschützten Rechten der Hochschullehrer. Im Folgenden geht es um eine Erweiterung der rechtlichen Perspektive. Es ist darzustellen, welchen rechtlichen Anforderungen das Rechtsverhältnis zwischen Prüfer und Prüfling genügen muss.