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3. Zeugnis bei Kündigung und Kündigungsschutzklage
ОглавлениеIst das Beschäftigungsverhältnis gekündigt, so ist zu klären, welche Art des qualifizierten Zeugnisses zu welchem Zeitpunkt zu erteilen ist.
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Das Zwischenzeugnis scheidet in jedem Falle aus, da es ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis voraussetzt (siehe Rn. 527). In Betracht kommen daher nur das vorläufige oder das endgültige Zeugnis.