Читать книгу Das Arbeitszeugnis - Hein Schleßmann - Страница 83
6. Kosten der Zeugnisausstellung
Оглавление207
Die Zeugnisvorschriften enthalten keine Kosten-Regelung, so dass der allgemeine Grundsatz gilt: der Schuldner = Arbeitgeber hat seine Zeugnis-Pflicht auf eigene Kosten zu erfüllen; der Arbeitnehmer hat hierfür nichts zu zahlen.
Sofern die Pflicht zur Zeugniserteilung nicht oder nicht mehr besteht, kann der Arbeitgeber das Zeugnis ausstellen unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer die Kosten übernimmt, wobei allerdings der Personal-, Zeit- und Sachaufwand vermutlich gar nicht im Einzelnen zu ermitteln sein wird.