Читать книгу Staatsrecht II - Heinrich Lang - Страница 25

На сайте Литреса книга снята с продажи.

Оглавление

„nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich dahinter zurückbleiben.38

Staatsrecht II

Подняться наверх