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2.Europäisches Sekundärrecht
Оглавление175Bei sog. Sekundärrecht handelt es sich um Recht, das auf Grundlage des Primärrechts von den Organen der Europäischen Union geschaffen wird. Diese können sich dabei der in Art. 288 AEUV genannten Instrumente, Verordnungen, Richtlinien etc. bedienen.