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1.Persönlicher Schutzbereich

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187Der persönliche Schutzbereich betrifft die Frage der Grundrechtsträgerschaft.1 Darunter versteht man die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person, Träger von Grundrechten zu sein.2 Grundrechtsträger und damit Grundrechtsberechtigter ist derjenige, dem das Grundrecht zusteht.3

Vom persönlichen Schutzbereich eines Grundrechts werden alle Personen erfasst, die hinsichtlich dieses Grundrechts grundrechtsfähig sind, also Träger des möglicherweise verletzten Grundrechts sein können.4

Staatsrecht II

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