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§ 7Aufbau der Grundrechtsprüfung bei Verletzung eines Freiheitsrechts

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185Der Fallaufbau bei Verletzung eines Freiheitsrechts folgt einer Drei-Stufen-Prüfung. Zunächst ist zu fragen, ob das Verhalten des Betroffenen in den Schutzbereich des Grundrechts fällt. In einem weiteren Schritt ist festzustellen, ob ein staatlicher Eingriff in den Schutzbereich gegeben ist. Wird dies bejaht, so muss untersucht werden, ob dieser Eingriff verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen das Grundrecht vor.

Vgl. auch die Prüfungsschemata in Anhang B Rn. 1318; Anhang C Rn. 1322-1324

Staatsrecht II

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