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III. Ausgaben im Zusammenhang mit der Europäischen Union (Art. 104a Abs. 6 GG)

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Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union hat Folgen für die innerstaatlich wahrzunehmenden Aufgaben. Einerseits bestehen Finanzierungsverpflichtungen gegenüber der Union (s. Rn 808), andererseits müssen nicht nur Bundes- und Landesgesetze, sondern auch Gesetzgebungsakte der Europäischen Union vollzogen werden. Auch stellt sich die Frage nach der Lastentragung bei Verstößen gegen Unionsrecht. Die Verpflichtung des Bundes im Außenverhältnis (Art. 23 Abs. 1 GG) muss im Innenverhältnis der föderalen Struktur entsprechend weitergeleitet werden.

Öffentliches Finanzrecht

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