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III. Steuern
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Fall 6:
H ist Halter des Rottweilerhundes Rudi. Er lebt in der bayerischen Gemeinde G, die ihre Hundesteuersatzung wie folgt geändert hat: Je Hund wird eine jährliche Hundesteuer in Höhe von 75 € erhoben (§ 1), für einen Kampfhund jedoch 2000 € jährlich (§ 2). Rottweilerhunde sind als sog. Kampfhunde eingestuft. H ist Millionär und hält Rudi weiterhin die Treue. Gegen den Kampfhundesteuerbescheid klagt er jedoch vor dem VG. Ist die Klage begründet? Rn 266