Читать книгу Steuerrecht, eBook - Henning Tappe - Страница 45

IV. Steuerreformmodelle

Оглавление

84

Das geltende Steuerrecht wird schon seit langem als „schlecht“ empfunden. Beklagt wird, dass die Steuergesetze immer schnelllebiger, komplizierter und unübersichtlicher werden[163]. Dies trägt zu Rechtsunsicherheit bei, die Akzeptanz des Rechts schwindet, die Steuermoral sinkt. Seit längerer Zeit wird deshalb in der Wissenschaft an grundlegenden Reformmodellen[164] gearbeitet, die das Ziel haben, das Steuerrecht systematisch auf Grundprinzipien aufzubauen und so dem Verlust des Rechtsgedankens im Steuerrecht[165] entgegenzuwirken[166].

85

Eine Forschungsgruppe unter der Leitung von Paul Kirchhof hat im Rahmen eines „Bundessteuergesetzbuches“ vorgeschlagen, nur noch vier Bundessteuern zu erheben (Ertragsteuer, Erbschaftsteuer, allgemeine Umsatzsteuer und spezielle Verbrauchsteuer)[167]. Das Reformmodell basiert auf dem Grundgedanken der Besteuerung des Markteinkommens, berücksichtigt also grds alle Erwerbseinnahmen, von denen erwerbs- und existenzsichernde Aufwendungen abgezogen werden können (dazu Rn 602, 608). Ausnahmetatbestände und Vergünstigungen sollen weitgehend entfallen. Im Wege der dadurch erreichten Verbreiterung der Bemessungsgrundlage soll die Senkung des Steuersatzes auf einheitlich 25 % (sog. „flat tax“) gegenfinanziert werden. Die vorgeschlagene Reform der Umsatzsteuer („UStGB“) sieht den Verzicht auf die Allphasenbesteuerung (dazu Rn 1648) und damit den Vorsteuerabzug vor und macht nur noch Leistungen an Verbraucher mit einem einheitlichen Steuersatz steuerbar.

86

Eine Arbeitsgemeinschaft um Joachim Lang hat den „Kölner Entwurf“ eines Einkommensteuergesetzes entwickelt[168]. Der Entwurf basiert auf dem Grundgedanken des Markteinkommens und trennt streng zwischen Erwerbs- und privater Konsumsphäre. Er sieht fünf Tarifstufen und einen gestaffelten Grundfreibetrag vor; Kinder werden iRd sog. „Familienrealsplittings“ berücksichtigt. Auf Grundlage dieses Entwurfs hat die „Kommission Steuergesetzbuch“ unter Leitung von Lang Anfang 2006 ein „Steuerpolitisches Programm“ veröffentlicht[169], das in drei Modulen eine Reform der Unternehmensbesteuerung, die Neuordnung der Kommunalfinanzen (Vier-Säulen-Modell) sowie ein vereinfachtes Einkommensteuergesetz vorschlägt. Der progressive Tarif soll beibehalten, die bisherigen sieben sollen durch vier Einkunftsarten ersetzt werden (selbstständige und nichtselbstständige Tätigkeit, Finanzkapital und Einkünfte aus Zukunftssicherung, die im Rahmen einer sog. nachgelagerten Besteuerung erfasst werden sollen). Seit 2008 liegt der Entwurf eines vollständigen Einkommensteuer- und Verfahrensrechts (mit Begründungen) vor. 2013 wurde der Abschlussband der Kommission zur Reform der Ertragsteuern herausgegeben[170].

87

Trotz vielfältiger Vorarbeiten – auch der Sachverständigenrat hatte in seinem Jahresgutachten 2003/04 eine grundlegende Reform vorgeschlagen („Duale Einkommensteuer“)[171] – hat der Gesetzgeber bislang nicht die Kraft zu einer durchgreifenden Reform aufgebracht. Eine „Erneuerung des Steuerrechts“[172] ist wohl in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.

Reformimpulse ergeben sich aktuell va von internationaler Seite (Globale Mindeststeuer, Digitalsteuer, Rn 1492 f). Hier geht es aber eher um Maßnahmen, die sich auf bestimmte internationale Sachverhalte beziehen (zB Besteuerung großer Digitalkonzerne), nicht um eine grundlegende Reform des Steuerrechts insgesamt.

Steuerrecht, eBook

Подняться наверх