Читать книгу Steuerrecht, eBook - Henning Tappe - Страница 65

IV. Die Steuerverwaltungshoheit

Оглавление

143

Die Verteilung der Steuerverwaltungskompetenzen bestimmt sich nach Art. 108 GG. Entsprechend dem Grundgedanken der Art. 30, Art. 83 GG liegt der Schwerpunkt der Steuerverwaltungshoheit bei den Ländern.

Steuerrecht, eBook

Подняться наверх