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D. Der Aufbau des Steuertatbestandes
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Der Steuertatbestand ist die rechtsatzförmige Fassung der verschiedenen Lebenssachverhalte, die der Besteuerung unterworfen sind[173]. Er ist deshalb Inbegriff der Tatbestandsmerkmale, die in den materiellen Steuerrechtsnormen enthalten sind und die die Steuerschuld auslösen (s. § 38 AO). Der Aufbau des Steuertatbestandes, aus dem sich als Rechtsfolge die Steuerschuld ergibt, enthält bei allen Steuerarten notwendig Regelungen über das Steuersubjekt, das Steuerobjekt und den Steuersatz.