Читать книгу Steuerrecht, eBook - Henning Tappe - Страница 57

II. Die Steuergesetzgebungshoheit

Оглавление

117

Im Verhältnis zum Kompetenzkatalog der Art. 73 ff GG enthält die Finanzverfassung für den Bereich der Steuern in Art. 105 GG Spezialregelungen. Art. 105 GG unterscheidet zwischen der ausschließlichen und der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie der Gesetzgebungskompetenz der Länder.

118

Fall 4[44]:

Die nordrhein-westfälische Gemeinde A, die große Finanzprobleme hat, sucht eine neue Geldquelle. Aus der Mitte des Gemeinderates kommen zwei Vorschläge. Zum einen soll von jedem Gemeindebewohner ein Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben werden. Da auf dem Gemeindegebiet viel geritten wird, soll zum anderen eine Steuer auf das Halten von Pferden erhoben werden. Könnte die Gemeinde entsprechende Steuersatzungen erlassen? Rn 132

Steuerrecht, eBook

Подняться наверх