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3.AGB-Kontrolle im Prüfungsaufbau

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75Dieses Lehrbuch orientiert seine Darstellungsweise insgesamt am Prüfungsaufbau. Davon muss an dieser Stelle eine Ausnahme gemacht werden. Das liegt daran, dass sich für die AGB-Kontrolle abstrakt kein allgemeingültiger Prüfungsort festlegen lässt, denn die Überprüfung der Geschäftsbedingungen muss im Gutachten jeweils dort erfolgen, wo der Regelungsinhalt der im konkreten Fall zu überprüfenden Klausel dies gebietet.107 Stellt die in der Geschäftsbedingung getroffene Regelung eine – vertragliche – Anspruchsgrundlage dar, ist ihre Wirksamkeit gleich zu Beginn des Gutachtens zu erörtern. Liegt hingegen etwa ein mittels einer Klausel vereinbartes Rücktrittsrecht vor, so ist dessen Wirksamkeit im Rahmen der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 346 Abs. 1 – hier: Rücktrittsgrund – zu berücksichtigen. Für die Verortung der AGB-Kontrolle in der Falllösung ist demzufolge der Regelungsinhalt der jeweiligen Klausel maßgeblich.

Schuldrecht I - Allgemeiner Teil

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