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IV.Vorvertragliche Schuldverhältnisse

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→ Schema 4 Rn. 1451

89Neben der Entstehung eines Schuldverhältnisses durch Vertrag und Gesetz126 gibt es eine weitere Kategorie, die sich inhaltlich zwischen diese beiden Entstehungstatbestände schiebt. Gemeint ist das Schuldverhältnis, das bereits im vorvertraglichen Raum zwischen den Parteien entstehen kann, die die Absicht haben, ein Schuldverhältnis zu vereinbaren. Es kann also schon allein der vorvertragliche Kontakt dazu führen, dass ein Schuldverhältnis mit Pflichten und Rechten der beteiligten Parteien entsteht. Die Besonderheit dieses Schuldverhältnisses liegt darin, dass hier weder eine Einigung vorliegt noch eine Situation wie beim gesetzlichen Schuldverhältnis gegeben ist, in der eine Einigung überhaupt nicht intendiert ist. Vielmehr ist eine Einigung beabsichtigt, es ist jedoch nur noch nicht zu dieser gekommen.

Schuldrecht I - Allgemeiner Teil

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