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F. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Vermögenszuwachsbesteuerung

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Gestaltungsmaßnahmen im Hinblick auf § 6 dürfen – va iF des physischen Wegzugs – nicht isoliert auf eine Vermeidung der Vermögenszuwachssteuer betrachtet werden. Vielmehr bedarf es einer Abstimmung im Einzelfall unter Berücksichtigung der gesamten Lebensumstände des StPfl sowie insb der erb(schaftsteuer)rechtlichen und auch sozialrechtlichen Aspekte.[389] Nachfolgend beschränken sich die Erläuterungen auf eine Vermeidung des § 6. Zu unterstützen ist in diesem Zusammenhang die Kritik, dass der Gesetzgeber bislang keine Überlegungen angestrengt hat, dem StPfl ein sicheres „Verstrickungsmodell“ zur Verfügung zu stellen, welches die Wegzugssteuer vermeidet, das dt Besteuerungsrecht erhält und damit sowohl die Interessen des StPfl im Hinblick auf die heutigen Mobilitätsanforderungen als auch die Besteuerungsinteressen Deutschlands zu befriedigen.[390]

Außensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen

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