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1. Vereinbarung

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Durch das UntStRefG 2008[276] wurde der Wortlaut des Abs 1 S 1 teilw auch nur redaktionell geändert. Während in der bis dahin geltenden Fassung erforderlich war, dass der StPfl im Rahmen seiner Geschäftsbeziehungen zum Ausland Bedingungen vereinbarte, wird nun darauf abgestellt, dass der StPfl Bedingungen (Preise) seiner Einkünfteermittlung zugrunde legt. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden, denn durch das Erfordernis einer Geschäftsbeziehung werden die Bedingungen (Preis) immer vereinbart.[277]

Außensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen

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