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ee) Standardmethoden

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Zu den Standardmethoden gehören die Preisvergleichsmethode,[457] die Wiederverkaufspreismethode[458] und die Kostenaufschlagsmethode.[459] Die Standardmethoden sind wichtige Anhaltspunkte bei der Prüfung von Verrechnungspreisen.[460]

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Bei der Preisvergleichsmethode wird der zwischen den Nahestehenden vereinbarte Preis mit Preisen verglichen, die bei vergleichbaren Geschäften zwischen Fremden im Markt vereinbart worden sind.[461] Als Anhaltspunkt für die Bemessung von Fremdpreisen kommen danach va in Betracht

Börsenpreise, branchenübliche Preise, die auf dem maßgeblichen Markt ermittelt sind (Marktpreise), sowie sonstige Informationen über den Markt;
Preise, die der StPfl, der ihm Nahestehende oder Dritte tatsächlich für entspr Lieferungen oder Leistungen auf dem maßgeblichen Markt vereinbart haben;
Gewinnaufschläge, Kalkulationsverfahren oder sonstige betriebswirtschaftliche Grundlagen, die im freien Markt die Preisbildung beeinflussen (betriebswirtschaftliche Daten).[462]

Der Vergleich kann geschehen durch

äußeren Fremdvergleich (Vergleich mit Marktpreisen, die anhand von Börsennotierungen, branchenüblichen Preisen oder Abschlüssen unter voneinander unabhängigen Dritten festgestellt werden,
inneren Fremdvergleich (Vergleich mit marktentstandenen Preisen, die der StPfl oder ein Nahestehender mit Fremden vereinbart hat.

Die verglichenen Geschäfte sollen möglichst gleichartig sein (direkter Preisvergleich). Ungleichartige Geschäfte können herangezogen werden, wenn der Einfluss der abw Faktoren eliminiert und der bei diesen Geschäften vereinbarte Preis auf einen Preis für das vergleichbare Geschäft umgerechnet werden kann (indirekter Preisvergleich; Beispiel: Umrechnung von cif-Preisen in fob-Preise). Dabei können angemessene Berichtigungen erforderlich sein, um die Daten an abw Bedingungen des jeweils vorliegenden Geschäfts anzupassen, die für die Bemessung des Fremdpreises von Bedeutung sind (Beispiel: Marktpreise für Waren einer Standardqualität werden in branchenüblicher Weise auf Warenqualitäten umgerechnet, für die ein bes Marktpreis nicht besteht; auf cif beruhende Marktpreise sind bei fob-Geschäften entspr umzurechnen). Handelsübliche Mengenrabatte sind zu berücksichtigen.

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Die Preisvergleichsmethode erfordert mithin einen vorhandenen Fremdpreis, der zwischen unabhängigen Dritten unter vergleichbaren Bedingungen zustande gekommen ist. Ist ein solcher Fremdpreis ermittelbar, muss er als Angemessenheitsmaßstab für den konkreten Verrechnungspreis herangezogen werden. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass fremde Dritte auf einem weitgehend funktionierenden Markt einen Preis vereinbaren würden.[463] Zugleich folgt daraus aber auch, dass der konkrete, zu vergleichende Verrechnungspreis zwischen den nahe stehenden Unternehmen für steuerliche Zwecke anzuerkennen ist, wenn der dem Fremdpreis entspricht. Dabei ist der Ermessensspielraum der tatsächlich handelnden Geschäftsleiter zu bedenken und in den Vergleich einzubeziehen.

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Zwar ist bei der Preisvergleichsmethode der engste Bezug zum allg Markt gegeben und scheint dadurch die Preisvergleichsmethode die am besten geeignete Methode zur Ermittlung von Verrechnungspreisen zu sein. Die Anwendungsmöglichkeit der Preisvergleichsmethode ist jedoch eingeschränkt, da in den meisten Fällen keine vergleichbaren Lieferungen oder Leistungen auffindbar sein werden. Denn unter Berücksichtigung der Privatautonomie im Zivilrecht können die Geschäftsbeziehungen unterschiedlich ausgestaltet werden, was eine verschiedene Preisvereinbarung nach sich zieht. In der Preisfindung schlagen sich üblicherweise Garantieübernahmen, Warenmenge, Zahlungsziel und weitere preisbildende Faktoren nieder. Die Preisvergleichsmethode ist auch dann nicht anwendbar, wenn kornzernspezifische Leistungsbeziehungen auf ihre Angemessenheit zu überprüfen sind. Für solche Leistungsbeziehungen ist kein Markt vorhanden, bzw kornzernspezifische Leistungen werden am allg Markt nicht gehandelt. Solche speziellen Leistungsbeziehungen können etwa in der Lieferung halbfertiger Produkte bestehen. Denkbar ist aber auch die Lizenzierung von Patenten oder die Veräußerung von Know-how.[464]

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Die Anwendung der Preisvergleichsmethode ist sowohl durch den äußeren Preisvergleich, als auch durch den inneren Preisvergleich möglich.[465] Beim äußeren Preisvergleich wird die Leistungsbeziehung zwischen den nahe stehenden Unternehmen mit einer Leistungsbeziehung verglichen, die zwischen fremden Dritten Unternehmen zustande gekommen ist. Beim inneren Preisvergleich wird die Angemessenheit der Leistungsbeziehung zwischen den nahe stehenden Unternehmen mit einer Leistungsbeziehung verglichen, die eines der nahe stehenden Unternehmen (StPfl oder nahe stehende Person) mit einem fremden Dritten eingegangen ist. Auch soll bei Anwendung der Preisvergleichsmethode grds der Rückgriff auf den indirekten Preisvergleich möglich sein, wenn die Unterschiede in den Leistungsbeziehungen quantifizierbar sind und eliminiert bzw herausgerechnet werden können.[466] Das dürfte die Ausnahme sein, da die bestehenden Unterschiede hinsichtlich ihres Einflusses auf die Preisfindung der Höhe nach regelmäßig nicht bestimmt werden können.[467]

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Die Wiederverkaufspreismethode („Resale Price Method“) geht von dem Preis aus, zu dem eine bei einem Nahestehenden gekaufte Ware an einen unabhängigen Abnehmer weiterveräußert wird. Von dem Preis aus dem Wiederverkauf wird auf den Preis zurückgerechnet, der für die Lieferung zwischen den Nahestehenden anzusetzen ist. Dazu wird der Wiederverkaufspreis um marktübliche Abschläge ber, die der Funktion und dem Risiko des Wiederverkäufers entsprechen; hat der Wiederverkäufer die Ware bearb oder sonst verändert, so ist dies durch entspr Abschläge zu berücksichtigen. Läuft eine Ware über eine ganze Kette Nahestehender, so kann uU von dem (marktentstandenen) Preis der letzten Lieferung an einen Fremden über die ganze Kette hinweg bis zu deren Anfangsglied zurückgerechnet werden. Entspr gilt bei Leistungen.

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Die Anwendung der Wiederverkaufspreismethode ist auf Leistungsbeziehungen solcher Unternehmen beschränkt, welche die konzernintern bezogenen Waren oder Leistungen kurzfristig „weitergibt“.[468] Anknüpfungspunkt bei der Anwendung der Wiederverkaufspreismethode sind zum einen der Preis, der gegenüber dem fremden Dritten erzielbar ist und zum anderen der Teil der (Gesamt-)Gewinnmarge, der bei dem Konzernunternehmen, welches als Vertragspartner des fremden Dritten auftritt, verbleibt. Der zwischen den verbundenen Unternehmen anzusetzende Verrechnungspreis wird durch ein Zurückrechnen ausgehend von dem gegenüber dem fremden Dritten erzielten Preis ermittelt, indem von dem konkret erzielten Preis die angemessene Vergütung („Marge“) des konzernangehörigen Vertragspartners des fremden Dritten in Abzug zu bringen ist.

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Bei der Auswahl der Vergleichsunternehmen bei Anwendung der Wiederverkaufspreismethode müssen durch diese vergleichbare Funktionen ausgeübt werden, die Vergleichsunternehmen müssen mit ähnlichen Produkten handeln, bei ihren Leistungsbeziehungen vergleichbare immaterielle Wirtschaftsgüter einsetzen und Lieferungen oder Leistungen gegenüber fremden Dritten erbringen.[469]

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Die Kostenaufschlagsmethode geht bei Lieferungen oder Leistungen zwischen Nahestehenden von den Kosten des Herstellers oder Leistenden aus. Diese Kosten werden nach den Kalkulationsmethoden ermittelt, die der Liefernde oder Leistende auch bei seiner Preispolitik gegenüber Fremden zugrunde legt oder – wenn keine Lieferungen oder Leistungen gegenüber Fremden erbracht werden – die betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechen. Es werden dann betriebs- oder branchenübliche Gewinnzuschläge gemacht. Bei Lieferungen oder Leistungen über eine Kette Nahestehender ist diese Methode auf die einzelnen Stufen nacheinander anzuwenden, wobei die tatsächlichen Funktionen der einzelnen nahe stehenden Unternehmen zu beachten sind.

Außensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen

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