Читать книгу Außensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen - Katharina Becker - Страница 68
2. Begriff des Verrechnungspreises
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Der Begr des Verrechnungspreises ist nach Auffassung des Gesetzgebers iRd UntStRefG 2008[278] definiert worden. Ausweislich der RegierungsBegr sei die gesetzliche Definition in inhaltlicher Übereinstimmung mit int Grundsätzen erfolgt.[279] Dazu ist anzumerken, dass der Gesetzeswortlaut die im Rahmen einer Geschäftsbeziehung vereinbarten Preise (Verrechnungspreise) als ein Regelbeispiel für die zugrunde liegenden Bedingungen[280] nennt, der Begr des Preises (Verrechnungspreises) jedoch keineswegs definiert wird; es wird lediglich ein unbestimmter Begr durch einen anderen unbestimmten Begr ersetzt.[281]
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Unter Verrechnungspreisen iSv § 1 versteht man die Preise, die sich konzernangehörige (nahe stehende) Unternehmen untereinander für die erbrachten (grenzüberschreitenden) Leistungen in Rechnung stellen.[282]
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Der Begr des Verrechnungspreises entstammt der Betriebswirtschaftslehre. Er erstreckt sich auf die Bewertung von Leistungsbeziehungen zwischen wirtschaftlichen Leistungseinheiten einer Gesamtorganisation.[283] Dabei geht der Verrechnungspreis im betriebswirtschaftlichen Sinn über den Verrechnungspreis iSv § 1 hinaus. Während der Verrechnungspreis iSv § 1 zwischen verschiedenen Rechtsträgern im grenzüberschreitenden Lieferungs- und Leistungsverkehr vereinbart worden sein muss, kann die betriebswirtschaftliche Gesamtorganisation aus verschiedenen Bereichen desselben Rechtsträgers bestehen, zwischen denen ein interner Wertansatz erfolgt.