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aa) Veräußerungs- und Fortführungswert

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Der Liquidationswert (Veräußerungswert) ist der Preis, der sich durch eine Einzel- oder Gesamtveräußerung der Aktivvermögenswerte an mehrere Erwerber derzeit erzielen lässt, abzüglich von Verwertungskosten und Umsatzsteuer[97]. Dabei sind Faktoren, wie technischer Zustand, Marktverhältnisse, Transportfähigkeit und Preiseinbußen infolge des Liquidationsdruckes zu berücksichtigen. Erfolgt die Bewertung im Rahmen eines Eröffnungsgutachtens des gerichtlich eingeschalteten Sachverständigen, werden von diesem regelmäßig professionelle Insolvenzverwerter eingeschaltet, die zeitnah eine detaillierte Sachaufnahme nebst realistischer Preisbewertung vornehmen. Der Fortführungswert ist der Wert, den der Gegenstand zukünftig zum Ertrag des fortbestehenden Unternehmens leistet, preislich bemessen anhand des Anteils am Gesamtveräußerungspreis bei (theoretischer) Gesamtveräußerung und branchengemäßer Fortführung des Betriebs. Da man auch bei einer tatsächlichen Betriebsveräußerung regelmäßig keine Einzelpreise, sondern einen Gesamtpreis bildet, ist die Ermittlung des Wertansatzes von Einzelpositionen in der Praxis sehr schwierig. Sinnvoll erscheint dann die Bewertung des Vermögens anhand der Wiederbeschaffungskosten[98].

Der Fortführungswert wird den Verkaufserlös einer Einzelverwertung regelmäßig übersteigen, denn für einen Firmenerwerber mit Fortführungsabsicht ist der technisch lebensfähige Betrieb mehr wert als die Summe der potenziellen Einzelverkaufserlöse. Nicht selten ist die Überschuldungsbilanz auf Basis der Zerschlagungswerte negativ, während der Fortführungswert die Verbindlichkeiten deutlich übersteigt.

Insolvenzrecht

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