Читать книгу Verwaltungsgerichtsordnung - Martin Redeker - Страница 102
I.Allgemein
Оглавление1Um die ordnungsgemäße Tätigkeit des Gerichts zu sichern, kann gegen den ehrenamtlichen Richter bei schuldhafter Pflichtverletzung ein Ordnungsgeld festgesetzt und es können ihm die durch die Pflichtwidrigkeit verursachten Kosten auferlegt werden. Pflichtverletzung liegt beispielsweise vor bei verspätetem Einfinden zur Sitzung, bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Sitzung trotz ordnungsgemäßer Ladung, auch bei Ablehnung der Übernahme des Amtes, wenn keiner der Gründe des § 23 vorliegt, bei der Verweigerung der Eidesleistung bzw. des Gelöbnisses (§ 45 DRiG), der Nichtbeteiligung an der Abstimmung, bei beharrlichem Fragen ohne Gestattung des Vorsitzenden (vgl. § 19 Rn. 2, 3). Verursacht sind die sämtlichen Beteiligten entstandenen, erforderlichen Aufwendungen, auch Gerichtskosten, soweit sie ausscheidbar sind. Zur Entbindung vom Amt wegen gröblicher Pflichtverletzung vgl. § 24 Rn. 1.