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VIII.Kos­ten der Verweisung

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20Wird ein unzuständiges Gericht angerufen und der Rechtsstreit an das zuständige Gericht verwiesen, werden die Kos­ten im Verfahren vor dem unzuständigen Gericht als Teil der Kos­ten behandelt, die bei dem Gericht, an das verwiesen wurde, erwachsen80. Dem Kläger sind die entstandenen Mehrkosten nach Absatz 2 Satz 2 aufzuerlegen, auch dann, wenn er in der Hauptsache obsiegt81. Auch wenn dieser Grundsatz normiert ist, wird anderes gelten müssen, wenn der Beklagte, etwa durch falsche Rechtsmittelbelehrung, die Erhebung der Klage im unrichtigen Rechtsweg verschuldet hat82. Zum Sonderfall der Verweisung nach subjektiver Klageänderung vgl. Rn. 27 zu § 91.

§ 42[Anfechtungs- und Verpflichtungsklage]

(1) Durch Klage kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts (Anfechtungsklage) sowie die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (Verpflichtungsklage) begehrt werden.

(2) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder seine Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein.

Übersicht Rn.
A. § 42 Abs. 1 1–42
I. Anfechtungsklage 2–22
1. Legaldefinition 2
2. Gegenstand: VA 3–12
3. Abgrenzung Verpflichtungsklage 13–19
4. Klageantrag 20
5. Sachurteilsvoraussetzungen 21, 22
II. Verpflichtungsklage 23–31
1. Legaldefinition 24
2. Gegenstand: VA 25–27
3. Bescheidungsklage 28, 29
4. Klageantrag 30
5. Sachurteilsvoraussetzungen 31
III. Allgemeine Leistungsklage 32–40
1. Existenz allgemeine Leistungsklage 32
2. Verhältnis allgemeine Leistungsklage – andere Klagearten 33
3. Vornahmeklage 34, 35
4. Normerlassklage 36
5. Unterlassungsklage 37–40
IV. Fortsetzungsfeststellungsklage 41
V. Zwischenfeststellungsklage 42
B. § 42 Abs. 2 43–132
I. Klagebefugnis 43–49
II. Betroffenheit 50–58a
1. Schutznormlehre 52–54a
2. Unionsrechtliche Anforderungen 55–57
3. Sondergesetzliche Regelungen 58, 58a
III. Einzelfälle zur Klagebefugnis 59–132
1. Akteneinsicht 59–61
2. Anlieger an Straßen 62, 63
3. Atomkraft 64
4. Ausländer 65, 66
5. Beamte 67–70
6. Bestandsschutz 71, 72
7. Eltern (Schule) 73
8. Flughafen 74, 75
9. Gemeinden 76–82
10. Grundstückseigentümer, Käufer, Mieter Pächter, Nießbraucher 83–93
11. Hochschulen 94, 95
12. Konkurrenten 96–99
13. Krankenkassen und -verbände 100, 101
14. Nachbarn 102–111
15. Parteien 112
16. Planfeststellung 113, 114
17. Prüfung 115, 116
18. Restitutionsberechtigte 117
19. Straßenverkehrsteilnehmer 118, 119
20. Subventionen 120, 121
21. Umwelt 122–129
22. Verbände und Vereine 130
22a. Vereinsverbot 130a
22b. Vertragsfreiheit 130b
23. Windkraft 131, 132
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