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2. Gebot der EU-rechtskonformen Auslegung des RDG
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Von höherer praktischer Relevanz als die Frage nach der Vereinbarkeit des RDG mit dem Recht der EU ist das Gebot der europarechtskonformen Anwendung des Gesetzes am Maßstab der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der Art. 49 und 56 AEUV.