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aa) Eingriffe

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Nur gering wirkt es sich aus z. B. bei der Vertretung von Behinderten durch Steuerberatern im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren;[156] hierbei handelt es sich eher um eine Hilfeleistung für den betroffenen Personenkreis. In den überwiegenden Fällen sind die Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit jedoch erheblich wie die umfangreiche Judikatur zum RBerG z. B. mit den Entscheidungen des BVerfG zum Erbenermittler, des BGH zu den Medien und zum Testamentsvollstrecker oder Fördermittelberater bzw. des BVerwG zur Insolvenzberatung gezeigt hat.

Rechtsdienstleistungsgesetz

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