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1. Erforderlichkeit?
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Unabhängig von der Problematik der Berufsbildkompetenz des Gesetzgebers geht die entscheidende Frage dahin, ob der Erlaubnisvorbehalt des RDG – vor allem am Maßstab des Art. 12 I GG – im Interesse des Gemeinwohls tatsächlich erforderlich ist.[123]