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a) Grundsätzliche Geltung von Grundrechten auf EU-Ebene

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Die materiell-rechtliche Geltung von Grund- und Menschenrechten innerhalb der EU ergibt sich aus unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Der EUV nimmt in Art. 6 ausdrücklich auf die Grund- und Menschenrechte Bezug, enthält aber selbst keinen geschriebenen Katalog von Grundrechten. Den Kern des Grundrechtsschutzes im Unionsrecht bilden daher die Charta der Grundrechte, die Grundfreiheiten (bzgl. Diskriminierungen im Rahmen grenzüberschreitender Transaktionen; Art. 28 ff., 45 ff., 63 ff. AEUV) sowie die richterrechtlich vom EuGH entwickelten Unionsgrundrechte.

Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde

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