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dd) Deutsche Vollzugsakte

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Aber auch deutsche Ausführungs- und Vollzugsakte des EU-Rechts können nach der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG nicht am Maßstab des Grundgesetzes und der Grundrechte vom BVerfG überprüft werden.[64]

Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde

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